Donnerstag 28. März 2024

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Die Kirche leistet viel für die Gesellschaft und unser Land. Deshalb können Sie ab 2024 bis zu 600 Euro Kirchenbeitrag pro Person von der Steuer absetzen.

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REDEN SIE MIT UNS

 

Der Kirchenbeitrag wird nach einheitlichen Regeln berechnet. Das Leben ist aber bunt und die Lebensumstände vielfältig. Wir bemühen uns daher, die Situation der/des Einzelnen zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Für diese individuelle Berechnung brauchen wir Ihre Mithilfe: Geben Sie uns die nötigen Informationen zu Ihrem Einkommen und Ihren finanziellen Belastungen.

 

Nur so ist es möglich, dass Mindestpensionist/inn/en mit Ausgleichszulage und Studierende ohne Einkommen vom Kirchenbeitrag befreit werden.

 

Leider gibt es in der Praxis viele Missverständnisse, weil wir oft sehr wenige Informationen bekommen und den Beitrag einschätzen müssen.

 

Ich lade Sie daher ein: Reden Sie mit uns! Es geht um einen solidarischen Beitrag für die Arbeit der Kirche.

 

Gern für Sie da,

 

Mag. Wolfgang Paset

Leiter des Kirchenbeitragsdienstes der Erzdiözese Wien

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Für eine faire und passende Beitragsberechnung brauchen wir Ihre Mithilfe. Schreiben Sie uns Ihre Rückmeldungen, Wünsche, Anregungen und Kritik.

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