Förderprojekt "Entlastende Dienste für Alleinerziehende"
Sommerferien Feriencamps/Lernhilfe-Intensivkurs/ Motopädagogisches Feriencamp - Voraussetzungen:
- Es wird im Sommer 2023 ausnahmslos EINE WOCHE pro Kind finanziert (entweder Feriencamp ODER 2-wöchiger Lernhilfe-Intensivkurs ODER Motopädagogisches Feriencamp)
- Die gewählten Feriencamps/Lernhilfe-Intensivkurse müssen bis Ende August, also bis 31.08.2023 ABGESCHLOSSEN sein, da das Förderprojekt mit diesem Datum beendet ist!!
- Wenn Sie zu u.a. Terminen zu uns kommen, müssen Sie bereits genau wissen, in welcher Woche, zu welchem Feriencamp bwz. Ferien-Intensivkurs Sie Ihr Kind/Ihre Kinder anmelden möchten! Infos über Feriencamps 2023
- Infos über das motopädagogische Sommerferiencamp hier:
Ablauf der Antragstellung:
Wenn Sie oben genannte und auch die finanzielle Voraussetzung erfüllen, kommen Sie ohne Termin aber ausschließlich an den unten angegebenen Tagen/Uhrzeiten, bei uns in der Kontaktstelle für Alleinerziehende, Stephansplatz 6/Stiege 1/DG/Tür 632 vorbei, um den Antrag persönlich bei uns auszufüllen.
Termine für Förderanträge:
Donnerstag, 13.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 20.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 27.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr
weitere Termine für Mai/Juni werden ab ca Mitte April hier ergänzt!
Gefördert werden Personen, die
- ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden sind,
- und mit einem oder mehreren leiblichen oder Pflege-/Adoptiv-Kindern unter 19 Jahren in einem Haushalt leben
- und den Haushalt für sich und das Kind/die Kinder überwiegend allein bestreiten müssen.
Als Förderbewerber*innen kommen in Betracht:
- Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind und Familienbeihilfe beziehen
- Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
- Inhaber*innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte
- Subsidiär Schutzberechtigte, lt. Richtlinie 2011/95/EU
Förderwerber*innen sind nur dann förderwürdig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes in Österreich
- Der Antragsteller und das Kind müssen an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein und zusammenwohnen
- Die antragstellende Person bezieht Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder erhält Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
- Das Haushalts-Netto-Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
- 1 Elternteil + 1 Kind: EUR 1.782,--
- 1 Elternteil + 2 Kinder: EUR 2.193,--
- 1 Elternteil + 3 Kinder: EUR 2.604,--
- Bei der Einkommensberechnung sind Alimente und Unterhaltsvorschuss einzurechnen, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen!
- Die Einkommensgrenzen dürfen die Beträge nicht um mehr als EUR 100,-- überschreiten und beziehen sich auf die letzten 3 Kalendermonate vor der Antragstellung.
Im Auftrag des Sozialministeriums und in Kooperation mit der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende).