Thursday 30. March 2023

Notfallnummern für sofortige Hilfe

  • Telefonseelsorge: 142
  • Rat auf Draht: 147 
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 

  • Männernotruf: 0800 246 247

  • Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01/31330

Kooperationspartnerin

 

 

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Förderprojekt "Entlastende Dienste für Alleinerziehende"

Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für die Antragstellung:

Sommerferien Feriencamps/Lernhilfe-Intensivkurs/ Motopädagogisches Feriencamp - Voraussetzungen:

  • Es wird im Sommer 2023 ausnahmslos EINE WOCHE pro Kind finanziert (entweder Feriencamp ODER 2-wöchiger Lernhilfe-Intensivkurs ODER Motopädagogisches Feriencamp)
  • Die gewählten Feriencamps/Lernhilfe-Intensivkurse müssen bis Ende August, also bis 31.08.2023 ABGESCHLOSSEN sein, da das Förderprojekt mit diesem Datum beendet ist!!
  • Wenn Sie zu u.a. Terminen zu uns kommen, müssen Sie bereits genau wissen, in welcher Woche, zu welchem Feriencamp bwz. Ferien-Intensivkurs Sie Ihr Kind/Ihre Kinder anmelden möchten! Infos über Feriencamps 2023
  • Infos über das motopädagogische Sommerferiencamp hier: 

Ablauf der Antragstellung:

Wenn Sie oben genannte und auch die finanzielle Voraussetzung erfüllen, kommen Sie ohne Termin aber ausschließlich an den unten angegebenen Tagen/Uhrzeiten,  bei uns in der Kontaktstelle für Alleinerziehende, Stephansplatz 6/Stiege 1/DG/Tür 632 vorbei, um den Antrag persönlich bei uns auszufüllen.

 

Termine für Förderanträge:

Donnerstag, 13.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, 20.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, 27.04.2023 von 08:00 bis 12:00 Uhr

 

weitere Termine für Mai/Juni werden ab ca Mitte April hier ergänzt!

 

Gefördert werden Personen, die

  • ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden sind,
  • und mit einem oder mehreren leiblichen oder Pflege-/Adoptiv-Kindern unter 19 Jahren in einem Haushalt leben
  • und den Haushalt für sich und das Kind/die Kinder überwiegend allein bestreiten müssen.

 

Als Förderbewerber*innen kommen in Betracht:

  • Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind und Familienbeihilfe beziehen
  • Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
  • Inhaber*innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte
  • Subsidiär Schutzberechtigte, lt. Richtlinie 2011/95/EU

 

Förderwerber*innen sind nur dann förderwürdig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes in Österreich
  • Der Antragsteller und das Kind müssen an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein und zusammenwohnen
  • Die antragstellende Person bezieht Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder erhält Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
  • Das Haushalts-Netto-Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
    • 1 Elternteil + 1 Kind:     EUR 1.782,--
    • 1 Elternteil + 2 Kinder: EUR 2.193,--
    • 1 Elternteil + 3 Kinder: EUR 2.604,--
  • Bei der Einkommensberechnung sind Alimente und Unterhaltsvorschuss einzurechnen, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen!
  • Die Einkommensgrenzen dürfen die Beträge nicht um mehr als EUR 100,-- überschreiten und beziehen sich auf die letzten 3 Kalendermonate vor der Antragstellung.

Im Auftrag des Sozialministeriums und in Kooperation mit der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende).

Was verbirgt sich eigentlich hinter der Fastenzeit?

 

Dieser Frage gehen Ursula Waselmayr und Andrea König nach. Sie haben einen Film für Groß und Klein gestaltet. Einfach hier klicken...

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Verwendungszweck: Spende


Bei Online-Banking bitte folgende Zahl im Feld
„Kundendaten“ einsetzen: 307100041300

 

 

 

Kontaktstelle für Alleinerziehende
Kontaktstelle für Alleinerziehende
Stephansplatz 6/6/632
1010 Wien

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