Freitag 10. Mai 2024

 

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AUF.LEBEN  Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Elternberatung §95

(kostenpflichtig)

Beratung zum Wohl minderjähriger Kinder im Zuge der Verpflichtenden Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (Kindschaftsrechtsänderungsgesetz, gültig seit 1.2.2013) wird bei allen 19 Beratungsstellen der Ehe-,  Familien- und Lebensberatung der Kategorialen Seelsorge der Erzdiözese Wien angeboten.

Elternberatung §107

(kostenpflichtig)

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder zu treffen.

Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

 

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Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Stephansplatz 6/6/624
1010 Wien

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