Saturday 19. July 2025

Meldung an das Vikariat bei Änderungen der:des Präventionsbeauftragten

Sollte während einer laufenden PGR-Periode die Funktion der:des Präventionsbeauftragten von einer Person zu einer anderen wechseln, muss dies mit folgendem Formular beim jeweiligen Vikariatsbüro gemeldet werden!

 

Änderungsformular PGR

Präventionsbeauftragte:r auf der Homepage

diverse Formulare zur Präventionsarbeit

 

Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

 

 

Datenschutzerklärung

 

 

Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Ausstellung einer kostenlosen Strafregisterbescheinigung

 

 

Antrag zur Strafregisterbescheinigung
 

Strafregisterbescheinigung - "Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz

Eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist von allen ehrenamtlichen Präventionsbeauftragten einzuholen.

Alle Gruppenleiter:innen im Bereich Kinder- und Jugendpastoral legen diese erweiterte Strafregisterbescheinigung ebenso vor.
Es sollte eine Strafregisterbescheinigung von allen Gruppenleiter:innen - sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätigen Personen -  eingeholt werden.

Eine Kopie der Strafregisterbescheinigung wird im Pfarrsekretariat oder im jeweiligen Sekretariat der Organisation hinterlegt.

 

Ausfüllhilfe:

 

Bei Punkt 1: in meinem Veranwortungsbereich als Präventionsbeauftragte/ehrenamtliche Mitarbeiter:in in der Pfarre XY/in der Organisation XY

Bei Punkt 3: die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Pflege- und Betreuung" 

 

Beim Punkt Dienstgeber bzw. Organisation sind die Daten der jew. Pfarre oder Organisation anzugeben, der Pfarrer bzw. die:der Vorgesetzte unterzeichnet das Formular.

 

 

 

Wo ist die Strafregisterbescheinigung einzuholen?
 

Wien:

Polizeikommissariate 

 

Niederösterreich:

beim Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)

Polizeikommissariat Schwechat, Bürgerservicestelle

Polizeikommissariat Wr. Neustadt, Bürgerservicestelle

 

Bitte vergewissern Sie sich im Vorhinein, ob eine terminliche Vereinbarung bei Ihrer gewünschten ausstellenden Behörde nötig ist. 

Die Ausstellungsbehörde ist NICHT mit der Meldeadresse gekoppelt!

 

 

Laut Gebührengesetz 1957 §14, Tarifpost 6, Absatz 5, Ziffer 28 ist die Strafregisterbescheinigung u.a. für gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften kostenlos auszustellen.

 

 

Formular Vorfall- / Verdachtsfallmeldung

 

 

 

Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien
Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien
Stephansplatz 6/1/5/515
1010 Wien

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