Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
Datenschutzerklärung
Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Ausstellung einer kostenlosen Strafregisterbescheinigung
Antrag zur Strafregisterbescheinigung
Strafregisterbescheinigung - "Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
Eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist von allen ehrenamtlichen Präventionsbeauftragten einzuholen.
Alle Gruppenleiter:innen im Bereich Kinder- und Jugendpastoral legen diese erweiterte Strafregisterbescheinigung ebenso vor.
Es sollte eine Strafregisterbescheinigung von allen Gruppenleiter:innen - sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätigen Personen - eingeholt werden.
Eine Kopie der Strafregisterbescheinigung wird im Pfarrsekretariat oder im jeweiligen Sekretariat der Organisation hinterlegt.
Ausfüllhilfe:
Bei Punkt 1: in meinem Veranwortungsbereich als Präventionsbeauftragte/ehrenamtliche Mitarbeiter:in in der Pfarre XY/in der Organisation XY
Bei Punkt 3: die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Pflege- und Betreuung"
Beim Punkt Dienstgeber bzw. Organisation sind die Daten der jew. Pfarre oder Organisation anzugeben, der Pfarrer bzw. die:der Vorgesetzte unterzeichnet das Formular.
Wo ist die Strafregisterbescheinigung einzuholen?
Wien:
Polizeikommissariate
Niederösterreich:
beim Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)
Polizeikommissariat Schwechat, Bürgerservicestelle
Polizeikommissariat Wr. Neustadt, Bürgerservicestelle
Bitte vergewissern Sie sich im Vorhinein, ob eine terminliche Vereinbarung bei Ihrer gewünschten ausstellenden Behörde nötig ist.
Die Ausstellungsbehörde ist NICHT mit der Meldeadresse gekoppelt!
Laut Gebührengesetz 1957 §14, Tarifpost 6, Absatz 5, Ziffer 28 ist die Strafregisterbescheinigung u.a. für gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften kostenlos auszustellen.