Mit der überarbeiteten und ergänzten
Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (2021) sind alle Verantwortungsträgerinnen und -träger von Pfarren, Orden, Organisationen, Bewegungen und Gemeinschaften angehalten für ihren Bereich Schutzkonzepte zu entwickeln.
Wenn Sie planen mit Kindern, Jugendlichen und/oder schutzbedürftigen Erwachsenen eine mehrtägige Veranstaltung durchzuführen, müssen Sie Mindestens 6 Monate VOR der Veranstaltung mit der Stabsstelle Kontakt aufnehmen um den Prozess der Erstellung eines Präventionskonzeptes gut begleiten zu können.
Hier der Erlass des Generalvikars zum Thema Schutzkonzepte für diözanübergreifende Veranstaltungen (Punkt 7)
Wir bieten regelmäßig Webinare und Austauschgruppen zu den wichtigsten Eckpunkten rund um die zu erstellenden Schutzkonzepte an. Es wird erklärt, was Schutzkonzepte sind und Sie erhalten das Handwerkszeug für die Entwicklung eines eigenen Schutzkonzeptes.