Montag 13. Mai 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Zahlen Sie gern Strafe?

800 Euro forderte erst vor wenigen Tagen ein Rechtsanwalt aus Deutschland für die Veröffentlichung eines Fotos in einer Pfarrzeitung, die als PDF auf der Pfarr-Website steht. Das Foto hatte nur die Größe einer Briefmarke, und die Zeitung stammt aus dem Jahr 2018! Alles egal, der Anwalt will Geld für seinen Mandanten, den Fotografen. Mit einer speziellen Software spüren FotografInnen und AnwältInnen Bilder im Internet auf.

Wenn das einmal passiert ist, kann man nur mehr versuchen zu verhandeln. Mögliche Argumente sind: ehrenamtlicher Mitarbeiter, Pfarre als Non-profit-Organisation. Im besten Fall erreicht man eine Reduktion, im schlechteren ist das dem Anwalt egal, Recht bleibt Recht.

 

Sichere Wahl

Abhilfe schafft nur ein wirklich rigides Vorgehen bei der Auswahl der Bilder. Niemals (NIEMALS!) eines veröffentlichen, dessen Rechte nicht eindeutig geklärt sind! Da ist das Internet (z.B. Google-Bilder) eine schlechte Wahl. Hier finden Sie die Hinweise, wie’s geht, und Bilddatenbanken, aus denen Sie sich kostenlos bedienen können.

Die Pfarrzeitung einfach nicht auf die Website stellen, um nicht entdeckt zu werden, ist keine gute Idee. Denn Öffentlichkeitsarbeit ist Verkündigung der Frohen Botschaft – auch an Menschen, die Ihre gedruckte Pfarrzeitung nicht erhalten.

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

Ihr Leitfaden zur erfolgreichen Pfarr-Kommunikation!

Neue, erweiterte Ausgabe

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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