Der designierte Erzbischof in Ihren Pfarrmedien
Hier finden Sie u.a. Fotos, Texte, Banner und Links zur Website & den Social-Media-Kanälen von Josef Grünwidl.
Für Pfarren der Erzdiözese Wien wurde mit der Verwertungsgesellschaft RAW ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Rechte für Vor- und Aufführungen von Filmen namhafter Produzenten und von TV-Programmen einräumt.
Die Vereinbarung regelt eine günstige Jahreslizenz für jede Pfarre, jeden Pfarrverband, jede Pfarre mit Teilgemeinden oder jeden Entwicklungsraum zur unbegrenzten Nutzung, die sich aus der Katholikenzahl des Einzugsgebiets errechnet. Der Tarif wird in 3 Stufen pauschal berechnet: einheitliche Lizenzkosten gibt es für Pfarren (mit oder ohne Teilgemeinden) oder Pfarrverbände (Hinweis: Bei Pfarrverbänden muss aus rechtlichen Gründen eine Pfarre den Vertrag für den gesamten Pfarrverband abschließen).
WICHTIG! Die Jahreslizenz kann nur von einer Pfarre erworben werden, die die für den Ankauf notwendigen Rechte besitzt.
Über die jährlichen Kosten informieren wir Sie gerne persönlich – sie liegen um einiges unter den auf der RAW-Website publizierten Tarifen für Pfarren.
Mit dem Eintrag in das folgende Online-Formular bekunden Sie Ihr Interesse, wodurch der Vertragsentwurf per Mail an Ihre Pfarre gesendet wird. Sobald eine vertretungsbefugte Person ihn unterzeichnet an die Verwertungsgesellschaft RAW retourniert, gilt der Vertrag als geschlossen, und Sie können schon Filme und Dokumentionen unbegrenzt vorführen.
ACHTUNG: Da Seelsorgeräume, Pfarrverbände oder Teilgemeinden/Filialkirchen KEINE Rechtssubjekte sind, dürfen Verträge mit der Verwertungsgesellschaft RAW ausschließlich von Pfarren abgeschlossen werden. Der Pfarrverband o.ä. kann dann in der zweiten Zeile genannt werden. Nähere Informationen zur Rechnungslegung im Pfarrverband können Sie Im Organsisationshandbuch-Artikel Rechnungswesen Pfarren nachlesen.
Mit Vertragsabschluss sind die Lizenzkosten für das laufende Kalenderjahr fällig.
Der Vertrag kann zum Ende des Jahres unter Einhaltung einer 2-Monatsfrist schriftlich per Mail oder Post gekündigt werden. Achtung: Ohne Kündigung bis spätestens 31. Oktober gilt er als automatisch verlängert.