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Finanzielle Förderung für Exerzitien
- Die Exerzitien müssen mindestens sechs Nächtigungen inkludieren (d.h. sich über mind. fünf volle Tage erstrecken.)
- Die Exerzitien müssen im Schweigen gehalten werden. (Das schließt Vortragsexerzitien nicht aus, wenn außerhalb der Vorträge und während der Mahlzeiten geschwiegen wird.)
Vorgangsweise zur Erstattung:
Im Pastoralamt, Referat für Spiritualität (Stephansplatz 6/555, 1010 Wien, fgl@edw.or.at, 01/51552-3309), ist schriftlich einzureichen:
- Nachweis über die Erfüllung der beiden genannten Anforderungen an die Exerzitien (z.B. Kopie der Ausschreibung)
- Teilnahmebestätigung
- Zahlungsbelege (Es können auch Kopien sein, wenn die Originale für die steuerliche Geltendmachung des Selbstbehaltes gebraucht wird.)
- Bekanntgabe der eigenen Kontoverbindung
Die Unterstützungsaktion gilt ab 1.1.2016 bis auf Widerruf.
Das Anrecht auf Unterstützung bezieht sich auf einen Exerzitienkurs pro Jahr.