Samstag 4. Mai 2024
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Taufe

Durch die Taufe wird das Kind (oder der Erwachsene) in die christliche Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.  In der Feier bekennt er/sie den Glauben - bei Kleinkindern übernehmen das stellvertretend die Eltern und Paten.

Zur Anmeldung werden benötigt: Meldebestätigung und Geburtsurkunde des Kindes, Taufscheine und Heiratsurkunde (sofern verheiratet) der Eltern und des/der Taufpaten/Taufpatin.


Der Taufpate / die Taufpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein und voll in der katholischen Kirche eingegliedert sein, also selbst getauft, gefirmt und - sofern verheiratet - kirchlich verheiratet sein. Die Eltern des Kindes können diese Funktion natürlich nicht selbst übernehmen.

Evangelium von heute Joh 15, 18-21 +Aus dem heiligen Evangelium nach Johannes In jener...
Pfarre Schleinbach
Kircheng. 9
2123 Kronberg

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