Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium zur pastoralen Entwicklung der Pfarren im Sinne einer Kirche missionarischer Jüngerschaft, aus dem heraus weitere verantwortliche Gremien gebildet werden. Gewählt wird österreichweit am 7. März 2027.
Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium zur pastoralen Entwicklung der Pfarren im Sinne einer Kirche missionarischer Jüngerschaft, aus dem heraus weitere verantwortliche Gremien gebildet werden. Gewählt wird österreichweit am 7. März 2027.

Im kommenden Jahr sind Pfarrgemeinderatswahlen. Das ist nicht bloß ein organisatorischer Termin im diözesanen Kalender, sondern eine Einladung, Kirche vor Ort mitzugestalten. Jetzt ist die Zeit, Menschen anzusprechen, Talente zu entdecken und gemeinsam zu überlegen, was unsere Pfarren, Teilgemeinden und Gemeinden in den kommenden Jahren brauchen. Denn lebendige Kirche wächst dort, wo viele ihre Gaben einbringen – im Vertrauen darauf, dass Gott mit seiner Kirche unterwegs bleibt.
| Was ist ein Pfarrgemeinderat? |
| Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium einer Pfarre, in dem die großen Entwicklungslinien der Pfarre besprochen und geklärt werden. Es ist Ausdruck einer gelebten synodalen Kirche, an der Laien und Priester, Frauen und Männer gemeinsam unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die Pastoral der Pfarre übernehmen. Aus dem Pfarrgemeinderat bilden sich weitere Gremien der Pfarre, die sie zu einer funktionierenden Organisation machen: das Pfarrleitungsteam, der Vermögensverwaltungsrat, die Rechnungsprüfer, der Pfarrverbandsrat. |
| Wer kann kandidieren? |
| "Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen." (PGO 4.1) |
Sie wollen in unserem Pfarrverband mitgestalten und im Pfarrgemeinderat mitarbeiten, dann melden Sie sich bei einem unserer Priester bzw. beim örtlichen Pfarrgemeinderat.