Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das laut Kirchenrecht die kirchliche Vermögensverwaltung zu besorgen hat. Der VVR ist für die Erstellung der Kirchenrechnung und des Haushaltsplanes zuständig. Er besorgt alle Bauangelegenheiten und ist für Rechtsangelegenheiten und Verträge zuständig.
Die Mitglieder des VVRs werden vom Pfarrgemeinderat und vom Pfarrer benannt.