Alles zum Wiedereintritt
Sie sind in der katholischen Kirche getauft, vielleicht auch gefirmt worden und haben später aus persönlichen Gründen Ihren Kirchenaustritt erklärt.
Nun hat sich manches für Sie verändert und Sie möchten wieder in die Kirche zurückkehren. Wenn Ihr Austritt nicht länger als drei Monate zurückliegt, können Sie ihn rasch und unkompliziert widerrufen.
Sind mehr als drei Monate vergangen, können Sie jetzt auch online in die Kirche wieder eintreten.
Lesen Sie weiter auf der Webseite der Erzdiözese Wien. Dort finden Sie auch einen Link zur Möglichkeit des Online Wiedereintritts.
Sie können auch gerne in der Pfarre wieder eintreten, vereinbaren Sie bitte einen Termin dafür in der Pfarrkanzlei. Bitte bringen Sie Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde und Ihren alten Taufschein mit. Im Termin führen Sie ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer. Es geht dabei nicht um Schuld, sonder um Ihre Fragen und das Erzählen davon, warum jetzt der richige Moment zum Wiedereintritt gekommen ist.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte in der Pfarrkanzlei: 0676 922 81 03.
