Die Teuerung trifft uns alle. Da ist es besonders wichtig die Arbeitnehmer*innen-Veranlagung (ANV) zu „machen“.
Die ANV erfolgt entweder freiwillig (= Antragsveranlagung) oder zwingend (= Pflichtveranlagung). Letzteres wird etwa durch eine Selbständigkeit ausgelöst. Ab 01. Juli 2024 erfolgt die antragslose ANV automatisch. Wie die Erfahrung zeigt, kommt es hier öfter zu deutlich geringeren Gutschriften als bei selbst durchgeführten ANV.
Ab wann ist die ANV für 2023 möglich?
Für das Jahr 2023 kann diese sofort eingereicht werden. Sie wird von dem Finanzamt aber erst durchgeführt, wenn auch der Jahreslohnzettel für das betroffene Jahr bei deinem Finanzamt eingelangt ist.
Dieser muss von dem/der Arbeitgeber*in oder anderen auszahlenden Stellen, wie etwa der PVA oder dem AMS, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden. Heuer ist das der 29. Februar 2024.
Arbeitnehmer*innen können in ihrem FinanzOnline-Konto einsehen, ob diese Unterlagen bereits in den elektronischen Steuerakt eingespielt wurden.
Bis wann ist der Steuerbescheid für 2023 zu erwarten?
Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid auszustellen. Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen werden. Im Falle von Ergänzungsansuchen kann die Bearbeitungsdauer auch länger dauern. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen jedoch binnen weniger Wochen.
Neuerung beim diesjährigen Steuerausgleich
Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen bzw. erhöhte Beträge - sofern diese nicht schon bei der laufenden Gehaltsverrechnung berücksichtigt wurden.
DerFamilienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18Jahren bis zu 650 Euro und gilt auch für 2023. Damit sollten Familien aufgrund der Teuerung von zusätzlichen Rückerstattungen profitieren.
Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin. 2024 wird er erneut erhöht und beträgt 700 Euro. Beanspruchen kann man diesen erhöhten Bonus bei der ANV im kommenden Jahr.
Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai 2022 bis Juni 2023 galten ein erhöhtes Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent.
Der Alleinverdiener*innen- und Alleinerzieher*innenabsetzbetrag wird um je 5,8 Prozent erhöht.
HOMEOFFICE
Ergonomisches Mobiliar kann für das Jahr 2023 bis zu 300 Euro abgesetzt werden. Dazu musst du mindestens 26 ganze Tage im Homeoffice gearbeitet haben.
Betriebliche Aufwände für Homeoffice werden bis zu 300 Euro pro Jahr, aber mit maximal 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage, berücksichtigt. Werden weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag ausbezahlt, dann wird der Differenzbetrag als Werbungskosten berücksichtigt. Vorausgesetzt es gibt kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Tage werden aus dem Jahreslohnzettel automatisch in die ANV übernommen.
PENDELN
Grundsätzlich wurden die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 421 Euro für das Jahr 2023 abgegolten. (463 Euro für 2024) Diese werden bei der Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigen. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird jährlich rückwirkend bei der ANV beantragt. Weitere Infos.
BERUFLICHE AUS- UND FORTBILDUNG
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: eine Fortbildung/Ausbildung in einem verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung.
Je mehr man verdient, desto mehr bekommt man zurück.
ÖKO AUSGABEN
Auch 2023 gibt es die Möglichkeit, Öko-Sonderausgaben zu beantragen.
Beispiel: In deinem Haus wurde eine thermische Sanierung durchgeführt oder eine neue Heizung installiert.
Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung. Liegt eine Absetzbarkeit vor, meldet im Optimalfall das beauftragte Unternehmen den investierten Betrag an das Finanzamt.
So wird die Arbeitnehmer*innenveranlagung eingereicht:
Die ANV (Formular L1) kann entweder beim zuständigen Finanzamtpersönlich abgegeben werden, an dieses per Post oder per Internet über “FinanzOnline”übermittelt werden.
Bei internationalen Sachverhalten(Formular L1i), im Falle der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen (Formular L1ab) oder in Zusammenhang mit Kindern (Formular L1k) müssen diese Formulare ebenfalls mitgeschickt werden.