Nachdem in einigen Dienststellen die Notwendigkeit einer Rufbereitschaft gegeben ist, wurde die gängige Praxis jetzt in eine Betriebsvereinbarung "gegossen".
Ab sofort gibt es somit ein Regelwerk, wie eine Rufbereitschaft in der EDW aussieht und was die "Entschädigung" dafür ist.
Rufbereitschaft kann dauerhaft (im eingeteilten Dienst), aber auch Anlassbezogen in Anspruch genommen werden. Vorraussetzung dafür ist eine Befürwortung der Dienstellenleitung und ein positiver Antrag beim Personalreferat.