Donnerstag 14. Mai 2026

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Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§ 95 AußStrG)

 

Die Paarbeziehung mag enden, aber die Elternschaft bleibt ein gemeinsames Versprechen an die Zukunft des Kindes.

 

 

Wenn Sie sich als Eltern dazu entschließen, Ihre Ehe einvernehmlich aufzulösen, fordert der Gesetzgeber den Nachweis einer qualifizierten Beratung. Ziel dieser Beratung ist es nicht, die Scheidung zu verhindern, sondern die Bedürfnisse Ihrer Kinder in den Mittelpunkt des neuen Lebensabschnitts zu stellen.

 

Wir bieten Ihnen diese staatlich anerkannte Beratung an allen unseren Standorten an – professionell, einfühlsam und lösungsorientiert.

 

Was Sie in der Beratung nach § 95 erwartet

 

In diesem Termin geht es primär um die emotionale und entwicklungspsychologische Situation Ihrer Kinder. Wir besprechen gemeinsam:

  • Die kindliche Perspektive: Wie erleben Kinder unterschiedlichen Alters die Trennung? Welche Ängste haben sie und wie können Sie ihnen Sicherheit vermitteln?

  • Bedürfnisse im Fokus: Was brauchen Ihre Kinder jetzt besonders (Kontinuität, Loyalität, Information)?

  • Gestaltung der neuen Realität: Wie können Sie als Eltern den Alltag in zwei Haushalten so organisieren, dass die Belastung für die Kinder so gering wie möglich bleibt?

  • Vermeidung von Loyalitätskonflikten: Wie gelingt es, dass das Kind beide Elternteile weiterhin ohne schlechtes Gewissen lieben darf?

 

Wichtige Fakten zum Ablauf

 

Gesetzlicher Nachweis: Nach Abschluss des Gesprächs erhalten Sie von uns die offizielle Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.

Einzel- oder Paargespräch: Die Beratung kann entweder gemeinsam als Elternpaar oder auch einzeln in Anspruch genommen werden.

Verschwiegenheit: Unsere Beraterinnen und Berater unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht. Der Inhalt des Gesprächs bleibt vertraulich und wird nicht an das Gericht gemeldet.

 

ACHTUNG KOSTENPFLICHT

 

Da es sich bei der Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung mit offizieller Bestätigung handelt, ist für diesen Termin ein Kostenbeitrag in Höhe von 65 € je Einheit (50 Minuten) vorgesehen.