Zeit mit den Eltern ist für ein Kind kein Privileg,
das man gewährt,
sondern Nahrung für seine Seele.
Das Kontaktrecht ist weit mehr als ein bloßer Terminkalender. Es ist das verbriefte Recht des Kindes, zu beiden Elternteilen eine lebendige und regelmäßige Beziehung pflegen zu dürfen. Gleichzeitig ist es die Pflicht der Eltern, diesen Kontakt zu ermöglichen und positiv zu gestalten.
In unseren Beratungsstellen unterstützen wir Sie dabei, individuelle Lösungen zu finden, die dem Alter Ihres Kindes, seinem Rhythmus und Ihrer neuen Lebensrealität gerecht werden.
Schwerpunkte unserer Beratung zum Kontaktrecht
Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem gelebten Alltag zu vereinen:
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Ausmaß des Kontakts: Es gibt keine starre gesetzliche Formel (wie das oft zitierte „alle zwei Wochen“). Wir beraten Sie, wie eine altersgerechte Regelung aussieht – vom Kleinkind bis zum Jugendlichen.
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Gestaltung der Übergaben: Wie können Übergaben stressfrei gestaltet werden? Wir erarbeiten mit Ihnen Strategien, um Konflikte vor dem Kind zu vermeiden.
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Ferien- und Feiertagsregelungen: Planbarkeit schafft Sicherheit. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von langfristigen Plänen für Sommerferien, Weihnachten und Geburtstage.
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Das Recht auf Information: Auch in der Zeit, in der das Kind beim anderen Elternteil ist, haben Sie ein Recht auf Information bei wichtigen Ereignissen. Wir klären über die Grenzen und Möglichkeiten auf.
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Besuchsbegleitung: In schwierigen Situationen informieren wir Sie über die Möglichkeit der geförderten Besuchsbegleitung, um den Kontakt in einem geschützten Rahmen wieder aufzubauen.
Worauf es rechtlich ankommt
Damit eine Kontaktrechtsregelung dauerhaft funktioniert, achten wir in der Beratung auf drei Säulen:
Kontinuität: Regelmäßigkeit gibt Kindern den nötigen Halt nach der Trennung.
Flexibilität: Wir beraten Sie, wie Sie Vereinbarungen so treffen, dass sie auch bei Änderungen (Schuleintritt, Jobwechsel) Bestand haben.
Loyalität: Wir zeigen auf, wie wichtig es ist, dass das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ohne schlechtes Gewissen genießen darf (Loyalitätskonflikte vermeiden).
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