Donnerstag 4. Juni 2026

Suche auf der Website

Obsorge - Die Verantwortung für die Zukunft Ihrer Kinder

Obsorge ist kein Vorrecht der Erwachsenen,

sondern ein Grundrecht des Kindes auf Geborgenheit,

Erziehung und eine gesicherte Entwicklung.

Wenn Eltern sich trennen, ändert das zwar ihre Beziehung als Paar, aber niemals ihre Rolle als Mutter oder Vater. Die Obsorge regelt das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen, es zu verwalten und zu vertreten. Unser Ziel in der Beratung ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen, damit Sie sich wieder ganz auf das Wohl Ihres Kindes konzentrieren können.

 

Schwerpunkte unserer Beratung zur Obsorge

 

Die gesetzlichen Regelungen sind darauf ausgelegt, die Kontinuität im Leben des Kindes zu wahren. Wir unterstützen Sie dabei, folgende Punkte zu klären:

 

  • Gemeinsame Obsorge: In Österreich bleibt die gemeinsame Obsorge nach einer Trennung im Regelfall bestehen. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie wichtige Entscheidungen (Schule, medizinische Eingriffe, Wohnort) auch in Zukunft gemeinsam treffen können.

  • Alleinige Obsorge: Unter bestimmten Umständen kann die Übertragung der alleinigen Obsorge an einen Elternteil notwendig sein. Wir klären Sie über die rechtlichen Voraussetzungen und die Konsequenzen für beide Seiten auf.

  • Bestimmung des Hauptaufenthalts: Bei gemeinsamer Obsorge muss festgelegt werden, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich lebt. Wir beraten Sie zu den Auswirkungen auf den Alltag und die rechtliche Vertretung.

  • Obsorgevereinbarungen: Wir helfen Ihnen, einvernehmliche Regelungen zu formulieren, die beim Pflegschaftsgericht vorgelegt werden können, um langwierige Verfahren zu vermeiden.

 

Das Kindeswohl als Kompass

 

In der Beratung geht es nicht um „Sieg oder Niederlage“, sondern um die Frage: Was braucht das Kind jetzt? Wir informieren Sie über:

 

Informationsrechte: Welche Auskunftsrechte hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt?

Mitwirkungsrechte: Bei welchen Entscheidungen müssen sich Eltern abstimmen?

Vertretung des Kindes: Wer darf in rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Passausstellung) unterschreiben?

 

 

 

zu den Bezirksgerichten 

 

zu unserer Online-Beratung