
Finanzielle Exerzitienförderung
Die folgenden Bestimmungen für finanzielle Exerzitienförderung gelten ab 01.01.2026 für:
- Priester und ständige Diakone, die in der Erzdiözese Wien inkardiniert sind,
- alle Personen, die in einem aktiven Dienstverhältnis zur Erzdiözese Wien stehen
Die Aufenthalts- und Kurskosten von Exerzitien (nicht aber die Reisekosten) werden zu 50% von der Erzdiözese refundiert, falls folgende drei Voraussetzung erfüllt sind. Die Exerzitien müssen:
- mindestens sechs Nächtigungen inkludieren,
- mindestens zwei geistliche Begleitgespräche beinhalten,
- im Schweigen gehalten werden, was Vortragsexerzitien nicht ausschließt, wenn außerhalb der Vorträge und während der Mahlzeiten geschwiegen wird.
Die Aufenthalts- und Kurskosten von Exerzitien (nicht aber die Reisekosten) werden nur zu 20% von der Erzdiözese refundiert, falls die Exerzitien weniger als sechs Nächtigungen inkludieren, die anderen beiden oben genannten Voraussetzungen aber gegeben sind.
Vorgangsweise zur Erstattung:
Im Pastoralamt, Bereich Christsein.Christwerden (Stephansplatz 6/555, 1010 Wien, christsein-christwerden@edw.or.at, 01/51552-3309), ist die Erfüllung der genannten Voraussetzungen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Es ist schriftlich einzureichen:
- Nachweis über die Erfüllung der drei o. g. Anforderungen an die Exerzitien (z. B. Internetlink zur Ausschreibung, Teilnahmebestätigung o. ä.),
- Zahlungsbelege (ggf. in Kopie).
Die Exerzitienförderung wird über das Gehalt ausbezahlt. Bitte um Bekanntgabe der eigenen Kontoverbindung, falls kein aktives Dienstverhältnis zur Erzdiözese Wien besteht. Das Anrecht auf Unterstützung bezieht sich auf einen zeitlich durchgehenden Exerzitienkurs pro Jahr. Die o. g. Regelung betreffend Voraussetzungen und Vorgehensweise der Erstattung gelten im Sinne einer Schwerpunktsetzung der Diözesanleitung bis 31.12.2027. Sie ersetzt die bisherigen diesbezüglichen Bestimmungen (WDBl 149 [2011], Nr. 61 u. WDBl 153 [2015], Nr. 94).






