Wo sollen wir uns zur kirchlichen Trauung anmelden? |
Die Anmeldung zur Trauung erfolgt in jener Pfarre, in der Braut oder/und Bräutigam ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie Hilfe bei der Suche Ihrer Wohnpfarre (nur Erzdiözese Wien) benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. (zum Kontaktformular)
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Wann sollen wir uns zur Trauung anmelden? |
Es gibt dafür keine einheitliche Praxis. Wir empfehlen daher: Melden Sie sich rechtzeitig in Ihrer Pfarre (siehe. oben) zur Trauung an, sodass sie für alle notwendigen Schritte vor der Trauung genügend Zeit haben. In der Regel sind das 12 - 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin.
Jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik, usw. Denn nicht immer ist Ihr Wunschtermin in der Kirche auch frei. Und nicht immer hat der Priester oder Diakon an Ihrem Wunschtermin Zeit.
Besser zu früh anmelden, als zu spät. Sollte die Trauungsanmeldung für die betreffende Pfarre doch zu früh sein, werden Sie dort erfahren, wann Sie sich wieder melden sollen.
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Wir wollen nicht in der eigenen Pfarre heiraten. - Geht das? |
Das ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung zur Trauung erfolgt trotzdem in der Wohnpfarre (siehe oben). Dort müssen Sie dann bekannt geben, dass Sie in einer anderen Kirche heiraten wollen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (12 - 6 Monate im Voraus) um einen Termin in Ihrer Wunschkirche. Kümmern Sie sich ebenfalls um die Terminabsprache mit Ihrem Priester oder Diakon. Jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik, usw., um Terminkonflikte zu vermeiden.
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Was müssen wir zur Trauungsanmeldung mitnehmen? |
Bei der Trauungsanmeldung in der Wohnpfarre benötigen Sie...
Jeweils von Braut und Bräutigam:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Meldenachweis
- Taufschein
- evtl. Heiratsurkunde, falls Sie schon standesamtlich verheiratet sind oder einen Nachweis über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
Falls einer der Partner bereits verheiratet war:
- staatliche Heiratsurkunde
- Dokument über die Scheidung
Bei kirchlicher Vorehe:
- Trauungsschein
- Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung
- oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung
Daten der Trauzeugen:
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Was ist ein Eheseminar? Wann und wo sollen wir das besuchen? |
Sie haben sich entschieden, kirchlich zu heiraten. An diesem Punkt will das Eheseminar abseits von Alltag und Hochzeitsvorbereitungen Begleitung für Sie sein. Begleitung im Bezug auf die Entscheidung, kirchlich zu heiraten, und eine Gelegenheit, Beziehungsthemen bewusst anzusehen und Neues dabei zu entdecken. Auch für die Gestaltung Ihrer kirchlichen Trauung erhalten Sie Unterstützung.
Manche Pfarren bieten eigene Eheseminare an. Das erfahren Sie, wenn Sie sich zur Trauung in Ihrer Pfarre anmelden.
Oder Sie besuchen eines unserer Eheseminare. Melden Sie sich dazu bitte rechtzeitig (möglichst mehr als 6 Monate) vor Ihrem Hochzeitstermin an. Ihr gewählter Seminartermin liegt am besten ungefähr 2 - 4 Monate vor Ihrer kirchlichen Trauung - früher ist natürlich auch möglich (ungefähr im Zeitraum eines Jahres.) Alle Informationen zu unseren Eheseminaren erhalten sie unter »Eheseminare«.
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Was ist das Trauungsprotokoll? |
Gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer oder Diakon wird - frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin - das Trauungsprotokoll angelegt.
Im Trauungsprotokoll werden die Personalien von Braut und Bräutigam festgehalten. Braut und Bräutigam werden befragt, ob etwas gegen die Eheschließung spricht (Ehehindernisse) und ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen (dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit zur Eheschließung und die Ehe als Sakrament).
Braut und Bräutigam unterschreiben das Trauungsprotokoll. Damit dokumentieren sie ihren Willen zur christliche Ehe. In der Feier der Trauung sprechen sie im Ja-Wort diesen Willen öffentlich aus und schließen die Ehe.
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Wo können wir kirchlich heiraten? - Welche Orte sind erlaubt? |
Die Feier der Trauung findet in der Regel in einer Kirche oder Kapelle statt.
Für Trauungen an einem anderen passenden Ort (bspw. unter freiem Himmel) muss das Brautpaar ein halbes Jahr vor der geplanten Hochzeit im zuständigen Vikariat unter Angabe einer Begründung für die Wahl des Ortes um eine Genehmigung ansuchen.
Sofern die Begründung dem christlichen Glauben nicht widerspricht, kann der zuständige Bischofsvikar seine Zustimmung erteilen. Die Entscheidung wird innerhalb einer Monatsfrist dem Brautpaar schriftlich mitgeteilt.
(Vgl. Wiener Diözesanblatt 9/2014, Nr. 60.)
Damit Hochzeiten an einem anderen passenden Ort stattfinden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Einverständnis des Grundeigentümers bzw. des Pächters, des Trauungspriesters/-diakons und des Ortspfarrers muss vorliegen.
- Am Ort der Feier muss sich ein christliches Symbol befinden bzw. ein solches aufgestellt werden (Kreuz, Marterl, Wegkreuz, etc.).
- Der vorgeschlagene Ort muss der Würde einer gottesdienstlichen Feier entsprechen. Für die Feiergemeinde muss die Möglichkeit einer aktiven Mitfeier des Gottesdienstes gegeben sein.
- Es muss eine räumliche Trennung von Traugottesdienst und Hochzeitstafel gegeben sein.
- Die Feier darf kein öffentliches Ärgernis und kein Ärgernis für die Pfarrgemeinde erregen.
(Vgl: Rahmenordnung Liturgie in der Erzdiözese Wien, 2022, S. 67f.)
Bei Rückfragen oder mit der Bitte um Genehmigung wenden Sie sich bitte an:
für Trauungen in Wien: Vikariat Wien Stadt
für Trauungen in Niederösterreich Nord (Stockerau / Mistelbach ... ): Vikariat Unter dem Manhartsberg
für Trauungen in Niederösterreich Süd (Baden, Mödling ...): Vikariat Unter dem Wienerwald
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Können wir auch ohne Trauzeug/innen kirchlich heiraten? |
Nein, das ist nicht möglich. Eine Trauung ohne Trauzeug/innen ist nur am Standesamt vorgesehen. Für eine katholische Trauung sind zwei Trauzeug/innen notwendig, die bei der kirchlichen Trauung anwesend sind, um die Eheschließung zu bezeugen.
Allerdings ist es möglich, dass Sie zwei fremde Personen als Trauzeug/innen heranziehen - aus persönlichen Gründen, aus Gründen der Verschwiegenheit oder Geheimhaltung usw. Dies sollten Sie mit Ihrer Pfarre oder Ihrem Traupriester bzw.- diakon besprechen. (So könnten z.B. zwei Pfarrangestellte als Trauzeugen/innen zur Verfügung stehen.)
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Wer kann Trauzeuge/in sein? Wie viele Trauzeug/innen benötigen wir?
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Bei der katholischen Trauung sind mindestens zwei Trauzeug/innen erforderlich. Es können auch mehr als zwei Personen Trauzeug/innen sein.
Mit ihrer Unterschrift bezeugen sie die Eheschließung von Braut und Bräutigam. Die Trauzeug/innen müssen daher:
- mindestens 18 Jahre alt sein und
- in der Lage sein, das Geschehen sprachlich und geistig erfassen zu können.
Die Konfession bzw. Religionszugehörigkeit ist dabei belanglos, d.h. Trauzeug/innen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.
Die Trauzeug/innen können auch Ihnen fremde Personen sein. (Siehe dazu oben: Können wir auch ohne Trauzeugen kirchlich heiraten?)
Im Trauungsprotokoll werden Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Beruf der Trauzeug/innen vermerkt.
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Dürfen wir unseren Trauungsgottesdienst selbst gestalten? |
Es handelt sich um Ihre Hochzeit. Insofern macht es durchaus Sinn, wenn Sie als Paar Ihren Trauungsgottesdienst vorbereiten. - Dabei ist vieles, aber nicht alles möglich. Der Gottesdienst bietet einige Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch ist ein bestimmter Rahmen vorgegeben.
Bitte bereiten Sie unbedingt gemeinsam mit Ihrem Traupriester oder -diakon den Gottesdienst vor!
Informationen und Tipps zur Gottesdienst-Gestaltung Sie unter Feier der Trauung.
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