wurde in der Vollversammlung der Österreichischen Ordenskonferenz am 10. Mai 2021 und in der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz von 14. bis 16. Juni 2021 beschlossen. Die Diözesanbischöfe erteilten der Verfahrensordnung (Teil C) dieser Rahmenordnung einzeln ihre Zustimmung im Sinne can. 455 § 4 CIC 1983.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2021 teilte die Kongregation für die Glaubenslehre mit, dass ihrerseits keine Einwände gegen die vorliegende Neufassung der Rahmenordnung bestehen. Die Rahmenordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.