Der designierte Erzbischof in Ihren Pfarrmedien
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Im Zuge des neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetzes tauchte die Frage auf, ob Spenden an Pfarren nun auch absetzbar sind. Schnelle Antwort: nein.
Laut Auskunft der Finanzkammer sind bestimmte Projekte von Pfarren aber auf Umwegen steuerlich absetzbar. Dazu muss die Pfarre für ein Projekt mit einer begünstigten Organisation kooperieren. Konkret:
Die Pfarre bekommt vom Partner eine Kontonummer und einen Aktionscode (Zahlungszweck). Spenden gehen dann beim Partner ein, der diese an die Pfarre refundiert. Spender müssen dazu Vor-, Nachname und Geburtsdatum angeben.