Dienstag 7. Mai 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Rechtliches für die pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Recht Pflichtexemplare

PFLICHTEXEMPLARE


Ablieferungspflicht bei Druckwerken

Von gedruckten Medien müssen gesetzlich vorgeschrieben Pflichtexemplare („Bibliotheksstücke“) abgeliefert werden.

 

Kleindruckwerke sind u.a. eine Einladung zum Pfarrfest, der Kirchenführer, die Lieder für die Speisenweihe usw. Von diesen sind 2 Exemplare an die Österreichische Nationalbibliothek zu senden.

WICHTIG: Für Gottesdienstordnungen gibt es explizit KEINE Ablieferungspflicht.

 

Pfarrzeitungen unterliegen einer erweiterten Ablieferungspflicht, da ihre redaktionellen Artikel der Meinungsbildung, der religiösen Bildung, der Erbauung u.a. dienen und Berichte über Veranstaltungen enthalten sind.

 

Säumige Pfarren können zwar darauf hoffen, nicht entdeckt zu werden. Grundsätzlich  kann aber eine Mahnung erfolgen, und nach weiterer Nichterfüllung der gesetzlichen Pflicht ist auch eine Verwaltungsstrafe bis zu € 2.180,00 möglich.

 

Wien Pfarrzeitungen Kleindruckwerk

Österreichische Nationalbibliothek

Postfach 25

1015 Wien

4 2

Wienbibliothek im Rathaus

Rathaus

1082 Wien

2

0

Universitätsbibliothek Wien

Universitätsring 1

1010 Wien

3 0

 

Niederösterreich Pfarrzeitungen Kleindruckwerk

Österreichische Nationalbibliothek

Postfach 25

1015 Wien

4 2
Niederösterreichische Landesbibliothek
Landhauspl. 1
3109 St. Pölten
3 2

Universitätsbibliothek Wien Universitätsring 1

1010 Wien

2 0

 


 

Zur Dokumentation ersucht das Diözesanarchiv Wien um Zusendung eines Exemplars (in analoger oder digitaler Form) für die Diözesan-Bibliothek:

 

Diözesanarchiv-Bibliothek

1., Wollzeile 2/3

 

Nicht verpflichtet, aber herzlich eingeladen sind Sie, ein Exemplar Ihrer

Pfarrzeitung auch an uns zu schicken:

 

Erzdiözese Wien

Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

1., Stephansplatz 4

Anbietungs- und Ablieferunsgpflicht periodischer elektronischer Medien

Die Österreichische Nationalbibliothek ist bis zu viermal im Jahr berechtigt, periodische elektronische Medien, die unter der Domain ".at" abrufbar sind oder einen Bezug zu Österreich haben, zu sammeln.

 

Unterliegen die Inhalte einer Zugangsbeschränkung, so ist der Medieninhaber verpflichtet, sie nach Aufforderung durch die ÖNB abzuliefern.

 

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

Ihr Leitfaden zur erfolgreichen Pfarr-Kommunikation!

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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Stephansplatz 4/Stiege 6/4. Stock
1010 Wien

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