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Unser Vermögensverwaltungsrat (VVR)
Die Vermögensverwaltungsräte auf einen Blick:
| Dr. Lawrence Ogunbanwo, Pfarmoderator (Vorsitzender) | |
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| Gindl Franz, (stv. Vorsitzender) | |
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| Klaus Matthias, (Schriftführer) | |
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| Müller Heinz | |
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| Steiner Gerhard | |
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Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das gemäß c. 537
CIC die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Diözesanbi-
schof erlassenen Normen (Ordnungen) zu besorgen hat.
Der VVR nimmt im Namen bestimmter kirchlicher Rechtspersönlichkeiten folgende
Aufgaben wahr.
a) Verwaltung des Kirchenvermögens sowie der Stiftungen und der Filialkir-
chen, die Verwaltung des Pfarrheims und des pfarrlichen Friedhofs und aller
sonst im Eigentum der Pfarre befindlichen Gebäude und Liegenschaften;
b) Besorgung der Bauangelegenheiten der Pfarrpfründe;
c) Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen mit Laiendienstnehmerinnen
bzw. Laiendienstnehmern der Pfarre, vorbehaltlich diözesaner Genehmigung;
d) Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
sowie deren Weiterleitung an die Erzbischöfliche Finanzkammer.
e) Der VVR legt die zeichnungsberechtigten Personen neben dem Pfarrer im
Geldverkehr fest. Der Handlungsrahmen ist in den Bestimmungen zur kirch-
lichen Vermögensverwaltung geregelt.
f) Beschluss und Vollzug jener Bauangelegenheiten und Restaurierarbeiten, die
ohne Inanspruchnahme von Stammvermögen oder diözesanen Mitteln be-
sorgt (erledigt) werden, beides jedoch vorbehaltlich diözesaner Genehmigung;
g) Antragstellung in allen Bauangelegenheiten an das Erzbischöfliche Bauamt
und Durchführung der Maßnahmen, soweit diese nicht dem Erzbischöfli-
chen Bauamt vorbehalten sind;
h) Auflage der Jahresrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) zur allgemeinen
Einsichtnahme;
i) Durchführung der Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherung einer ord-
nungsgemäßen Vermögensverwaltung gemäß den Bestimmungen zur kirch-
lichen Vermögensverwaltung.



