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Wie ist das mit dem Urlaub?

Der Jahresurlaub beträgt 5 Wochen

 

In Österreich gibt es 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Das sind 30 Werktage (wenn der Samstag dazu gerechnet wird) oder 25 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche).

 

 

Ab wann besteht Urlaubsanspruch?

 

Beginnen Sie in einem neuen Unternehmen zu arbeiten, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr anteilsmäßig für jene Zeit, die Sie bereits im Betrieb sind. Mit Beginn des 7. Monats haben Sie dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.

 

 

Kann Urlaub verjähren?

 

Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Sie haben somit drei Jahre Zeit, um Urlaub zu konsumieren. Ein Bespiel: vom Urlaub, der am 01.01.2020 entstanden ist, sind noch Urlaubstage offen. Dann haben Sie das volle Jahr 2021 und 2022, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen. Wenn Sie in Elternkarenz gehen, verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.

 

 

Kann ich jederzeit auf Urlaub „gehen“?

 

Urlaub muss immer zwischen dem/der Vorgesetzten und dem/der Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden. Ausnahme: die Firma hat wichtige wirtschaftliche Gründe – beispielsweise einen Betriebsnotstand. In diesem Fall müssen Ihnen bereits getätigte Kosten - wie Stornogebühren – ersetzt werden.

 

 

Kann ich in den Urlaub „geschickt“ werden?

 

Das ist einer der größten Mythen. Natürlich nicht. Urlaub ist zu vereinbaren – am besten schriftlich, oder eben über das Dienstnehmer:innen-Portal.

 

 

Kann ich meinen Urlaub verlängern?

 

Auch wenn das Meer noch so schön ist. Eine einseitige Verlängerung ist nicht möglich. Sonst könnten Sie Ihren Job und Ihre Ansprüche wegen berechtigter Entlassung verlieren. Auch eine Verlängerung muss vereinbart werden.

 

Streik bei Fluggesellschaften oder bei der Bahn, Schneechaos im Schiurlaub oder eine Erkrankung im Ausland?

Sollten Sie es aus einem triftigen Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, dann geben Sie Ihrem/Ihrer Vorgesetzen umgehend Bescheid – schriftlich und damit nachweisbar.

 

 

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

 

Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, unterbricht diese den Urlaub. Dies muss aber unverzüglich (also noch im Urlaub) dem/der Vorgesetzten gemeldet werden. Nach Wiederantritt der Arbeit ist unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen.

 

 

Können Urlaubstage gegen mehr Geld getauscht oder ausgezahlt werden?

 

Nein - Urlaubsablösen im aufrechten Arbeitsverhältnis sind verboten.

 

 

Haben Teilzeitbeschäftigte gleich viel Urlaub?

 

Auch als Teilzeitbeschäftigte:r haben Sie pro Jahr 5 Wochen Urlaub. Arbeiten Sie beispielsweise an 3 Tagen jeweils 8 Stunden pro Woche - dann ergibt das 15 Urlaubstage pro Jahr. Arbeiten Sie an 5 Tagen jeweils 5 Stunden pro Woche, sind das 25 Urlaubstage. Das Ergebnis aus beiden Szenarien sind 5 arbeitsfreie Wochen pro Jahr.

 

 

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird?

 

Die Arbeitgeberin muss in diesem Fall offenen Urlaub auszahlen = Urlaubsersatzleistung. Offener Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr ist aliquot auszuzahlen. Bereits konsumierte Urlaubstage sind abzuziehen. Offener, nicht verjährter Urlaub aus den Vorjahren ist zur Gänze auszuzahlen. Die Höhe der Urlaubsersatzleistung hängt von der Anzahl der offenen Urlaubstage sowie der Höhe des Einkommens ab.

 

 

Ab wann gibt es die 6. Urlaubswoche?

 

Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es in Österreich eine 6. Urlaubswoche. Aber: Sie können sich bis zu 12 Jahre dafür anrechnen lassen.

 

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen oder selbstständiger Erwerbsarbeit, die jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben - insgesamt werden maximal 5 Jahre angerechnet
  • Zeiten an einer mittleren bzw. höheren Schule - maximal 4 Jahre (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  • Hochschulstudienzeiten: angerechnet wird die gewöhnliche Dauer, wenn das Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu) - maximal 5 Jahre

 

Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, dann werden zusammen maximal 7 Jahre angerechnet.
(5 + 4 = 7). Liegen darüber hinaus Zeiten eines abgeschlossenen Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.
(7 + 5 = 12).

 

Ihren Urlaubsstichtag finden Sie auf Ihrem Dienstvertrag.

 

 

02.06.2023
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