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Wir wünschen einen angenehmen Sommer!

Als Betriebsrat liegt uns Ihr Wohlbefinden am Herzen. Urlaub ist essenziell, um Stress abzubauen, die Gesundheit zu fördern und die Produktivität zu steigern. Erholte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger.

 

 

 

Warum ist Urlaub wichtig?

  • Erholung und Stressabbau: Urlaub hilft, Stress abzubauen und neue Energie zu tanken.
     
  • Gesundheitliche Vorteile: Regelmäßige Erholungsphasen stärken das Immunsystem und senken das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
     
  • Produktivität: Ausgeruhte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigen Aufgaben effizienter und kreativer.
     
  • Work-Life-Balance: Urlaub fördert eine ausgewogene Work-Life-Balance und ein erfülltes Leben.

 

Unser Appell an Sie:
Nutzen Sie Ihren Urlaub regelmäßig und vollständig, um sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen.

 

 

Hier noch einige nützliche Tipps rund um den Urlaub:

 

Reisen ins Ausland

  • Nützliche Informationen zu den einzelnen Reiseländern, zur Registrierung und Notfalltipps finden Sie hier.

  • Über Einreisebestimmungen, Reisewarnungen und vieles mehr können Sie hier nachlesen.
  • Die Arbeiterkammer hat nützliche Reisetipps zusammengestellt.

Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?

  • Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, unterbricht diese den Urlaub. Dies muss unverzüglich (also noch im Urlaub) der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nach Wiederantritt der Arbeit müssen Sie eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Die Tage, an denen der Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.

  • Eine krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie gesund sind, müssen Sie wieder arbeiten.

  • Bei einer Erkrankung im Ausland müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest.
     

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland für eine Behandlung bezahlt habe?

  • Verlangen Sie immer eine detaillierte Rechnung auf der genau steht, was gemacht wurde, z.B. Injektion gesetzt, Wunde genäht, Armschiene anlegt.. Je mehr Posten angeführt sind, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren. Am besten lässt du diese Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausstellen.
  • Dann können Sie die Rechnung samt Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

Meine Chefin oder mein Chef ruft mich im vereinbarten Urlaub an!

  • Sie müssen grundsätzlich nicht abheben, wenn Sie Ihre Chefin oder Ihr Chef in der Freizeit anruft. Sie dürfen das Handy abdrehen – das gilt natürlich auch, wenn Sie ein Diensthandy haben.

  • Eine Ausnahme ist Rufbereitschaft. Diese muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
  • Wenn Sie auf Anweisung Ihrer Chefin oder Ihres Chefs in Ihrer Freizeit telefonieren, Mails schreiben oder anderweitig arbeiten – dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit.

  • Am besten ist eine klar geregelte Urlaubsvertretung. Dann ist es kaum notwendig, dass Sie im Urlaub kontaktiert werden. Führungskräfte sollten hier mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Das Team der Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Erzdiözese wünscht Ihnen einen erholsamen Sommer!

 

27.06.2025
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