Die Arbeiterkammer ist selbstverwaltet. Das heißt: Wofür sie sich einsetzt, welche Leistungen sie anbietet und wo sie hilft, bestimmen ihre Mitglieder selbst demokratisch mit.
Dazu können alle AK Mitglieder das „Parlament der Arbeitnehmer:innen“, die 180 Personen starke Vollversammlung der AK Wien, wählen.
Diese Vollversammlung entscheidet die folgenden 5 Jahre darüber, wie sich die AK in Wien politisch ausrichtet und wofür sie sich einsetzt.
Bei der AK Wahl in Wien wählen Sie, wer in die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien einzieht. Konkret bedeutet das:
Zur Wahl treten verschiedene Gruppen mit einer Liste an Kandidat:innen an. Sie stehen für verschiedene politische Ziele und Vorschläge, mit denen sie sich für die Wiener Beschäftigten einsetzen wollen.
Indem Sie eine dieser Listen ankreuzen, geben Sie ihr Ihre Stimme im „Parlament der Arbeitnehmer:innen, der Vollversammlung der AK Wien.
Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr ihrer Kandidat:innen kommen als „Kammerrät:innen“ in die Vollversammlung. Sie bestimmen dort fünf Jahre lang mit, wie sich die AK Wien aufstellt und wofür sie sich politisch stark macht.
Die neu gewählte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die neue AK Präsidentin bzw. den neuen AK Präsidenten der Arbeiterkammer Wien
Was macht die AK Vollversammlung genau?
Alle Kammerrät:innen der AK Vollversammlung haben ein gemeinsames Anliegen:
Sie wollen das Beste für die arbeitenden Menschen.
Doch was das Beste ist, darüber wird wie in jedem anderen Parlament diskutiert und gerungen. Zwei Mal im Jahr tagt deshalb die Vollversammlung, berät sich und stimmt darüber ab, wofür sich die Arbeiterkammer besonders einsetzen soll.
Diese Beschlüsse bestimmen also etwa, welche Forderungen die AK aufstellt, wo sie besonders Druck machen und wie sie sich selbst weiterentwickeln soll.
An der Spitze der Vollversammlung und damit an der politischen Spitze der Arbeiterkammer Wien steht die AK Präsidentin bzw. der AK Präsident.
Wer steht zur Wahl?
Zur AK Wahl in Wien tritt eine Vielzahl verschiedener politischer Gruppen mit einer Liste an Kandidat:innen an. Sie alle schlagen verschiedene politische Programme vor, um die Lage der Arbeitnehmer:innen zu verbessern.
Bei der heurigen Arbeiterkammerwahl treten 16 Listen an (in Wien).
Hier finden Sie alle wählbaren Listen und mehr Informationen.
Warum soll ich zur AK Wahl gehen?
Welche Probleme, welche Wünsche, liegen Ihnen als Arbeitnehmer:in besonders am Herzen? Um welche Themen soll sich die Arbeiterkammer kümmern? Wohin soll sich die Arbeitswelt entwickeln? Wer soll Ihre Stimme in der Politik vertreten?
Über den politischen Kurs der Arbeiterkammer können Sie mitentscheiden, indem Sie bei der AK Wahl Ihre Stimme abgeben.
Ihre Stimme setzt auch ein Zeichen
Mit einer Stimme bei der AK Wahl setzen Sie außerdem ein Zeichen, indem Sie sagen: „Hey, es ist gut, dass es euch gibt!“
Denn je mehr Menschen zur Wahl gehen, desto mehr Gewicht hat die Stimme der Arbeiterkammer. Je mehr AK Mitglieder sich an der Wahl beteiligen, desto selbstbewusster kann die AK gegenüber Arbeitgeber:innen und Politik auftreten.
Ihre Stimme bei der AK Wahl ist also auch eine Stimme für mehr Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer:innen!
Herzliche Einladung zu unserer Frühjahrs-Impfaktion!
Wie jedes Jahr, haben Sie auch heuer die Möglichkeit sich gegen FSME oder Diphtherie/Tetanus/Polio/Pertussis impfen zu lassen bzw. sich auffrischen zu lassen.
Sollte Ihnen der eigene Impfstatus nicht bekannt sein, haben Sie die Möglichkeit am Montagdem 18. März 2024, in der Zeit von 08.00-11.00 Uhr mit unserem Arbeitsmediziner Dr. Vogel Ihren Status zu klären und sich über die einzelnen Impfungen zu informieren.
Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte über folgenden Link an:
Lange hat es gedauert, viele Gespräche, Nachwassern und lästig sein waren nötig.
Aber es hat sich ausgezahlt. Seit heute gibt es im Hof des Deutschen Ordens in der Singerstraße 7, 30 überdachte und versperrbare Fahrrad Abstellplätze.
Dank des unermüdlichen Einsatzes unseres Kollegen Markus Pories konnte das realisiert werden.
Anmeldung für Fahrrad-Garage
Um die neue Fahrradgarage nutzen zu können, bitten wir Sie, eine E-Mail an technischer.dienst@edw.or.at zu senden. Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsstelle nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und schulen Sie kurz ein. Nach der Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen erhalten Sie den 4-stelligen Zugangscode für den Schlüsselsafe.
Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen ist unbedingt erforderlich, damit wir als Erzdiözese Wien die Fahrrad-Garage dauerhaft anbieten können.
Die Benützung der Fahrrad-Garage erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Liegenschaftseigentümer, der Deutsche Orden, noch die Erzdiözese Wien übernehmen Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstähle innerhalb der Garage.
Neu zum Ausborgen: E-Lastenfahrrad
Außerdem gibt es für Sie ab sofort die Möglichkeit, ein Elektro-Lastenfahrrad für dienstliche Zwecke auszuborgen. Bitte senden Sie dafür eine Anfrage an technischer.dienst@edw.or.at mit der Angabe des gewünschten Tages und dem Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe. Die Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsstelle melden sich danach bei Ihnen mit den konkreten Informationen zur Ausleihe.
Die Teuerung trifft uns alle. Da ist es besonders wichtig die Arbeitnehmer*innen-Veranlagung (ANV) zu „machen“.
Die ANV erfolgt entweder freiwillig (= Antragsveranlagung) oder zwingend (= Pflichtveranlagung). Letzteres wird etwa durch eine Selbständigkeit ausgelöst. Ab 01. Juli 2024 erfolgt die antragslose ANV automatisch. Wie die Erfahrung zeigt, kommt es hier öfter zu deutlich geringeren Gutschriften als bei selbst durchgeführten ANV.
Ab wann ist die ANV für 2023 möglich?
Für das Jahr 2023 kann diese sofort eingereicht werden. Sie wird von dem Finanzamt aber erst durchgeführt, wenn auch der Jahreslohnzettel für das betroffene Jahr bei deinem Finanzamt eingelangt ist.
Dieser muss von dem/der Arbeitgeber*in oder anderen auszahlenden Stellen, wie etwa der PVA oder dem AMS, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden. Heuer ist das der 29. Februar 2024.
Arbeitnehmer*innen können in ihrem FinanzOnline-Konto einsehen, ob diese Unterlagen bereits in den elektronischen Steuerakt eingespielt wurden.
Bis wann ist der Steuerbescheid für 2023 zu erwarten?
Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid auszustellen. Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen werden. Im Falle von Ergänzungsansuchen kann die Bearbeitungsdauer auch länger dauern. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen jedoch binnen weniger Wochen.
Neuerung beim diesjährigen Steuerausgleich
Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen bzw. erhöhte Beträge - sofern diese nicht schon bei der laufenden Gehaltsverrechnung berücksichtigt wurden.
DerFamilienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18Jahren bis zu 650 Euro und gilt auch für 2023. Damit sollten Familien aufgrund der Teuerung von zusätzlichen Rückerstattungen profitieren.
Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin. 2024 wird er erneut erhöht und beträgt 700 Euro. Beanspruchen kann man diesen erhöhten Bonus bei der ANV im kommenden Jahr.
Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai 2022 bis Juni 2023 galten ein erhöhtes Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent.
Der Alleinverdiener*innen- und Alleinerzieher*innenabsetzbetrag wird um je 5,8 Prozent erhöht.
HOMEOFFICE
Ergonomisches Mobiliar kann für das Jahr 2023 bis zu 300 Euro abgesetzt werden. Dazu musst du mindestens 26 ganze Tage im Homeoffice gearbeitet haben.
Betriebliche Aufwände für Homeoffice werden bis zu 300 Euro pro Jahr, aber mit maximal 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage, berücksichtigt. Werden weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag ausbezahlt, dann wird der Differenzbetrag als Werbungskosten berücksichtigt. Vorausgesetzt es gibt kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Tage werden aus dem Jahreslohnzettel automatisch in die ANV übernommen.
PENDELN
Grundsätzlich wurden die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 421 Euro für das Jahr 2023 abgegolten. (463 Euro für 2024) Diese werden bei der Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigen. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird jährlich rückwirkend bei der ANV beantragt. Weitere Infos.
BERUFLICHE AUS- UND FORTBILDUNG
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: eine Fortbildung/Ausbildung in einem verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung.
Je mehr man verdient, desto mehr bekommt man zurück.
ÖKO AUSGABEN
Auch 2023 gibt es die Möglichkeit, Öko-Sonderausgaben zu beantragen.
Beispiel: In deinem Haus wurde eine thermische Sanierung durchgeführt oder eine neue Heizung installiert.
Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung. Liegt eine Absetzbarkeit vor, meldet im Optimalfall das beauftragte Unternehmen den investierten Betrag an das Finanzamt.
So wird die Arbeitnehmer*innenveranlagung eingereicht:
Die ANV (Formular L1) kann entweder beim zuständigen Finanzamtpersönlich abgegeben werden, an dieses per Post oder per Internet über “FinanzOnline”übermittelt werden.
Bei internationalen Sachverhalten(Formular L1i), im Falle der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen (Formular L1ab) oder in Zusammenhang mit Kindern (Formular L1k) müssen diese Formulare ebenfalls mitgeschickt werden.