Wiedereingliederungsmanagement in der EDW
Sanfter und gut abgesicherter Wiedereinstieg nach längerer Krankheit – vertraulich, strukturiert und individuell abgestimmt.
Auf einen Blick
- Freiwillig & schriftlich: Wiedereingliederung erfolgt im Einvernehmen zwischen Mitarbeiter:in und Dienstgeber:in und wird schriftlich vereinbart (kein Rechtsanspruch).
- Vertraulich: Der zuständige Betriebsrat nimmt – falls von Mitarbeiter:innenseite kein Kontakt erfolgt – den diskreten Erstkontakt auf. Weitere Stellen (Personalreferat, Führungskraft, Präventivfachkräfte) werden nur mit Ihrer Zustimmung eingebunden.
- Arbeitszeitreduktion: Befristet um 25–50 % der Normalarbeitszeit (mindestens 12 Stunden pro Woche; Entgelt über Geringfügigkeitsgrenze).
- Dauer: 1–6 Monate, mit einmaliger Verlängerung – insgesamt max. 9 Monate.
- Voraussetzungen: Mindestens 3 Monate im Dienst, 6 Wochen ununterbrochener Krankenstand, Beginn spätestens 1 Monat nach Ende des Krankenstands, Arbeitsfähigkeit liegt vor; arbeitsmedizinische bzw. fit2work‑Stellungnahme, Wiedereingliederungsplan & schriftliche Vereinbarung.
- Finanzielle Absicherung: Teilzeitentgelt plus Wiedereingliederungsgeld der Krankenversicherung (aliquot zum erhöhten Krankengeld, i. d. R. 60 %‑Basis; Auszahlung typischerweise alle 28 Tage; chefärztliche Genehmigung).
- Sozialversicherung: Vollversicherung bleibt aufrecht; zusätzlich besteht eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung (ohne zusätzliche Arbeitgeberbeiträge).
- Kein Teilkrankenstand: Die Wiedereingliederungsteilzeit setzt ärztlich bestätigte Arbeitsfähigkeit voraus.
So unterstützen wir Sie in der EDW
1) Vertraulicher Erstkontakt
Der zuständige Betriebsrat meldet sich proaktiv und vertraulich bei Ihnen. Erst nach Ihrer Zustimmung werden Personalreferat, Führungskraft sowie Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie eingebunden. Ziel ist eine faire, tragfähige Lösung für Ihre Rückkehr.
2) Individueller Wiedereingliederungsplan
Gemeinsam erarbeiten wir einen Plan mit passenden Arbeitszeitphasen, Aufgabenprioritäten und unterstützenden Maßnahmen. Dieser Plan ist die Grundlage für die Umsetzung – einschließlich einer möglichen Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).
Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)
Was ist das?
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist das zentrale gesetzliche Instrument, um nach längerer Krankheit schrittweise in den Job zurückzukehren. Sie wird freiwillig und schriftlich zwischen Mitarbeiter:in und Dienstgeber:in vereinbart. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Dauer & Ausmaß
- Reduktion der Normalarbeitszeit um 25–50 %; mindestens 12 Stunden/Woche.
- 1–6 Monate, einmalige Verlängerung möglich – gesamt max. 9 Monate.
Voraussetzungen
- Mindestens 3 Monate im aufrechten Dienstverhältnis.
- 6 Wochen ununterbrochener Krankenstand (Anlassfall).
- Beginn spätestens 1 Monat nach dem Krankenstand.
- Arbeitsfähigkeit liegt vor; arbeitsmedizinische Stellungnahme bzw. fit2work‑Beratung; Wiedereingliederungsplan und schriftliche Vereinbarung.
Finanzielle Absicherung
Neben dem reduzierten Entgelt erhalten Sie Wiedereingliederungsgeld. Die Leistung basiert auf dem erhöhten Krankengeld (60 %‑Basis) und wird aliquot zur Reduktion ausbezahlt; die chefärztliche Genehmigung bestätigt die medizinische Zweckmäßigkeit. Übliche Auszahlung: 28‑tägig im Nachhinein.
Sozialversicherung
Während der Wiedereingliederungsteilzeit bleibt die Vollversicherung aufrecht; zusätzlich besteht eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung – ohne zusätzliche Arbeitgeberbeiträge.
Wichtig
Die WIETZ ist kein Teilkrankenstand – sie setzt eine ärztlich bestätigte Arbeitsfähigkeit voraus.
Ablauf in der EDW – in 5 Schritten
- Kontakt zum ZBR oder Personalreferat – vertraulich und unkompliziert.
- Beratung & Planung (fit2work/Arbeitsmedizin) und Erstellung des Wiedereingliederungsplans.
- Schriftliche Vereinbarung mit der Dienstgeberseite (Beginn, Dauer, Ausmaß, Lage der Arbeitszeit). Anpassungen sind bis zu zweimal möglich.
- Genehmigung & Start – Antrag auf Wiedereingliederungsgeld bei der ÖGK; Beginn frühestens am Tag nach Zustellung der Bewilligung.
- Begleitete Umsetzung – regelmäßige Abstimmung und Nachjustierung bei Bedarf.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss die Wiedereingliederung direkt nach dem Krankenstand beginnen?
Sie muss nicht nahtlos anschließen, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem Ende des Krankenstands beginnen.
Wer entscheidet, ob es zur Wiedereingliederungsteilzeit kommt?
Die Umsetzung erfolgt einvernehmlich zwischen Mitarbeiter:in und Dienstgeber:in; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Vereinbarung ist schriftlich zu treffen.
Wer unterstützt bei Planung und Formalitäten?
fit2work bietet kostenlose Beratung (inkl. arbeitsmedizinischer Abklärung und Vorlagen). In der EDW begleiten zusätzlich ZBR, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie.
Wie bin ich während der WIETZ sozialversichert?
Die Vollversicherung bleibt aufrecht; zusätzlich besteht eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung. Das Wiedereingliederungsgeld wird nach chefärztlicher Genehmigung 28‑tägig ausbezahlt.
Datenschutz & Rechtlicher Hinweis
Alle Gespräche und Unterlagen zum Wiedereingliederungsmanagement werden vertraulich behandelt. Eine Einbindung weiterer Stellen erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die Entscheidung der zuständigen Sozialversicherung. (Stand: 31. März 2026)
Infofolder Wiedereingliederung