Donnerstag 2. Mai 2024

Einsatzplanung von Pastoralassistent*innen

Für die Einsatzplanung von Pastoralassistent*innen ist folgendes zu beachten:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Personalreferenten und Antrag des Pfarrers (als Unterstützung dafür gibt es eine eigenen Unterlage: Informationen zum Antrag auf Zuteilung eines PAss).
    Der Antrag soll im Februar im Personalreferat eintreffen.
  2. Gespräche zwischen Generalvikar, jeweiligem Bischofsvikar und Personalreferent: Klärung, ob und in welchem Ausmaß die Pfarre für eine Besetzung mit einem/r Pastoralassistenten/*in ausgeschrieben werden soll.
  3. Ausschreibung der zu besetzenden Pastoralasststent*innen-Stellen durch das Personalreferat. Die Ausschreibungenen richten sich an bereits angestellte Pastoralassistent*innen.
  4. Direkte Gespräche zwischen interessierten Pastoralassistent*innen und jeweiliger Pfarre (Kontaktperson ist in der Ausschreibung genannt).
  5. Rückmeldung des Pfarrers und des Pastoralassistenten/ der Pastoralassistent*in an den Personalreferenten, welche Einsätze aus ihrer Sicht möglich wären (Reihung angeben).
  6. Entscheidung im Hinblick auf eine gesamtdiözesane Einsatzplaung in Gesprächen zwischen Generalvikar, jeweiligem Bischofsvikar und Personalreferent. Die Zuteilungen von Pastoralassistent*innen erfolgen in der Regel mit 1. September.

Wenn sich ein/e Pastoralassistent*in verändern möchte

In diesem Fall bitte um Kontaktaufnahme mit dem Personalreferenten Mag. Christof Bock zur Klärung der Vorstellungen und der weiteren Vorgangsweise.

Personalreferat
Wollzeile 2/3/322-325
1010 Wien

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