FAQ Filmvorführungen in Pfarren
Welche Filmproduzenten werden von der Verwertungsgesellschaft RAW vertreten? |
Unter den Produktionsfirmen finden sich namhafte Unternehmen wie
Walt Disney Pictures Warner Brothers Universal Pictures Paramount Pictures MGM Metro-Goldwyn-Mayer MIRAMAX FILMS Sony Pictures 20th Century Fox Dreamworks Pictures aber auch Apollo-Film, DOR Film und WEGA Film.
Hier finden Sie eine Liste aller von der RAW vertretenen Produktionsfirmen. |
Welche Filme eigenen sich für unsere Pastoral? |
Wir haben eine Reihe von Filmtitel zusammengestellt, durch die Sie sich durchklicken, Ideen finden und das Geeignete auswählen können.
Wechseln Sie zu unseren Filmempfehlungen und sagen Sie uns, welche Erfahrungen Sie mit dem einen oder anderen Titel gemacht haben.
Tipp:Haben Sie etwas Neues entdeckt? Tragen Sie den Titel und Ihre Erfahrungen in dem Online-Formular unter den Sendeempfehlungen ein. Wir nehmen den Film, die Dokumentation sehr gerne in die Liste auf! |
Wieviel kostet die Jahreslizenz? |
Die Rahmenvereinbarung zwischen der Erzdiözese Wien und der Verwertungsgesellschaft RAW sieht Pauschaltarife vor, gestaffelt nach der Katholikenzahl pro Pfarrgebiet.
Berechnet wird in der ersten Stufe bis 5.000 Katholiken, in der nächsten bis 10.000 und in der dritten darüber.
Bei Interesse fordern Sie Ihren Einzelvertrag über dieses Online-Formular an. |
Für welchen Zeitraum wird eine Lizenz abgeschlossen? |
Die Lizenz wird für das Kalenderjahr erworben. Aus Abwicklungstechnischen Gründen musste von einer Begrenzung auf ein Halbjahr oder ein Quartal abgesehen werden.
Der Vertrag kann zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss daher mit spätestens 30. September des laufenden Jahres datiert sein.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als automatisch verlängert.
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In welchen Räumen können die Vorführungen stattfinden? |
In allen innerkirchlichen Einrichtungen wie Pfarrheimen oder Jugendräumen. |
Welche Medien lassen sich nützen? |
Von der Lizenz erfasst ist die Aufführung von Filmwerken mittels Fernsehprogrammen, Streaming-Diensten, DVD, Blu-Ray Discs, Video-on-Demand-Diensten, OTT-Angeboten oder Ähnlichem.
Praktisch gesagt ist jedes Filmmedium möglich, der Film muss nur legal erworben worden sein (kein illegales Streaming!).
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Wie machen wir Werbung für den Film? |
Die Bewerbung ist grundsätzlich erlaubt.
In kirchlichen Einrichtungen dürfen die offiziellen Titel beworben werden. Das gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von elektronisch versandten Newslettern, geschlossenen Teilnehmergruppen in sozialen Netzwerken sowie in pfarrlichen Publikationen wie den Pfarrblättern, der Anschlagtafel und den Schaukästen.
Für den öffentlichen Raum wie Plakatwände, die nicht zur kirchlichen Einrichtung gehören, oder auf der Webseite ist die Nennung des offiziellen Titels und des Filmsujets nicht erlaubt. Diese Praxis wird von den Filmproduzenten zum Schutz der Kinobetreiber nicht geduldet. |
Dürfen wie Eintritt verlangen? |
Grundsätzlich nein, denn in der Lizenz ist die kommerzielle Nutzung nicht inbegriffen. Die Teilnahme an einer Aufführung muss kostenlos möglich sein. Tipp:Bieten Sie Getränke und vielleicht ein kleines Buffet an und stellen Sie ein Körbchen für freiwillige Spenden auf. Das fördert zusätzlich das Gespräch und das Gemeinschaftsgefühl. |