Mittwoch 24. April 2024
Sie sollen umkehren, damit ihre Sünden vergeben werden.
Lk. 24, 47

Berufsperspektiven

Im Jahr 2012/2013 hat sich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Berufsgemeinschaften mit Perspektiven des Berufes bzw. mit Einsatzplanung beschäftigt. Der von der Arbeitsgruppe erstellte Text wurde im Bischofsrat beraten und beschlossen und teilweise im Diözesanblatt (März/April 2013) veröffentlicht.

 

Aus der Präambel des Textes:

"PAss [PastoralassistentInnen] sind im Auftrag der Kirche tätig. Sie handeln als Seelsorgerinnen und Seelsorger. Der Bischof sendet und beauftragt sie zur Verkündigung und zum seelsorglichen Dienst.  Der Ausgangspunkt für den kirchlichen Beruf des PAss liegt in der Taufe und Firmung, im Auftrag an alle Christ/innen, die Botschaft Jesu Christi zu entfalten. Dem Dienst der PAss kommt besonders zu, dass sie Anteil nehmen am amtlichen Auftrag der Kirche."

Ekklesiologische Verortung des Berufes

 

Im Bischofsrat wurde desweiteren folgender Text über die ekklesiologische Verortung des Berufes 'PastoralassistentIn' beschlossen (Februar 2013):

 

"Der Beruf Pastoralassistent/in - dessen ekklesiologische, theologische Verortung

PAss sind im Auftrag der Kirche tätig, sie üben einen kirchlichen Beruf aus. Der Bischof sendet und beauftragt zur Verkündigung und zum seelsorglichen Dienst. PAss handeln als Seelsorgerinnen und Seelsorger in der territorialen und kategorialen Pastoral.

Ausgangspunkt für eine ekklesiologische Bestimmung der ordinierten wie der nichtordinierten Ämter ist die Sendung der Kirche, die sich in die Grunddiensten Martyria, Leiturgia, Diakonia und Koinonia auffächert und konkretisiert. In der Taufe und Firmung gründet das gemeinsame Priestertum. Die Aneignung, Entfaltung und Umsetzung der Botschaft ist Christ/innen als Glieder der Kirche in ihrem Grundauftrag in Taufe und Firmung aufgegeben. Dem Dienst der PAss kommt besonders zu: PAss nehmen Anteil am amtlichen Auftrag der Kirche.

Auf die zentralen lehramtlichen Dokumente sei hier nur verwiesen: CIC 1983 Can. 145, §1; Vaticanum II: Lumen gentium Nr. 33, Dekret über das Laienapostolat Nr. 24, Synode der deutschen Bistümer 1975; Wiener Diözesansynode (1972)"

Einsatzplanung

 

Teil des im Diözesanblatt veröffentlichten Textes ist ein Absatz über die Einsatzplanung von PastoralassistentInnen:

 

"Mit 1. September 2013 tritt eine Neuordnung der Einsatzplanung für PAss in Kraft, welche im Bischofsrat beraten und von Kardinal Schönborn im Februar beschlossen wurde. [...]

 

Grundzüge der Einsatzplanung NEU

 

Steigende Anträge aus den Pfarren und die Veränderungen durch den diözesanen Entwicklungsprozess haben eine Neuordnung der Einsätze von PAss notwendig gemacht. Künftig soll es vier Einsatzbereiche für PAss geben:

 

Evangelium von heute Joh 12, 44-50 Aus dem heiligen Evangelium nach Johannes In jener...
Berufsgemeinschaft der Pastoralassistent/innen
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