Prävention beginnt bereits vor Antritt eines möglichen kirchlichen Dienstes. In der Rahmenordnung wird festgelegt, dass besonderes Augenmerk auf die Auswahl und die Aufnahme von kirchlichen Mitarbeitenden gelegt werden soll.
Es handelt sich hierbei um folgende Personengruppen:
hauptamtliche Mitarbeiter in Diözese, Orden und Gemeinschaften
ehrenamtliche Mitarbeiter wie z.B. Pfarrgemeinderatsmitglieder, Jugendgruppenleiter, Kindergruppenleiter, Caritassprechstunden, …
Religionslehrer an öffentlichen wie auch katholischen Privatschulen
Sämtliche Lehrer an katholischen Schulen
Priesterseminaristen
Ordensmänner
Ordensfrauen
Anwärter für den Ständigen Diakonat
sonstige im kirchlichen Dienst stehende Männer und Frauen
Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme angewandt:
Bei Aufnahmeverfahren wird auf Einschätzung von Bezugspersonen und Empfehlungsschreiben gesetzt
Ein erweiterter Strafregisterauszug muss bei hauptamtlicher Anstellung, Eintritt ins Priesterseminar und bei Ausbildung zum ständigen Diakonat vorgelegt werden