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Auswahl kirchlicher Mitarbeiter

Prävention beginnt bereits vor Antritt eines möglichen kirchlichen Dienstes. In der Rahmenordnung wird festgelegt, dass besonderes Augenmerk auf die Auswahl und die Aufnahme von kirchlichen Mitarbeitenden gelegt werden soll.

Es handelt sich hierbei um folgende Personengruppen: 

  • hauptamtliche Mitarbeiter in Diözese, Orden und Gemeinschaften
  • ehrenamtliche Mitarbeiter wie z.B. Pfarrgemeinderatsmitglieder, Jugendgruppenleiter, Kindergruppenleiter, Caritassprechstunden, …
  • Religionslehrer an öffentlichen wie auch katholischen Privatschulen
  • Sämtliche Lehrer an katholischen Schulen
  • Priesterseminaristen
  • Ordensmänner
  • Ordensfrauen
  • Anwärter für den Ständigen Diakonat
  • sonstige im kirchlichen Dienst stehende Männer und Frauen

 

Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme angewandt: 

  • Bei Aufnahmeverfahren wird auf Einschätzung von Bezugspersonen und Empfehlungsschreiben gesetzt
  • Ein erweiterter Strafregisterauszug muss bei hauptamtlicher Anstellung, Eintritt ins Priesterseminar und bei Ausbildung zum ständigen Diakonat vorgelegt werden

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