Mit der überarbeiteten und ergänzten Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (2021) sind alle Verantwortungsträgerinnen und -träger von Pfarren, Orden, Organisationen, Bewegungen und Gemeinschaften angehalten, für ihren Bereich Schutzkonzepte zu entwickeln. Notwendig sind Schutzkonzepte für die Pfarre / Einrichtung / Gruppe und zusätzlich punktuell für größere Veranstaltungen und deren spezifische Anforderungen.
Die Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt bietet regelmäßig Webinare zu den wichtigsten Eckpunkten rund um die zu erstellenden Schutzkonzepte an. Dort wird erklärt, was Schutzkonzepte sind und die Teilnehmer erhalten das Handwerkszeug für die Entwicklung eines eigenen Schutzkonzeptes. Die Erstellung erfolgt in Absprache mit der diözesanen Stabsstelle für Prävention und Missbrauch. Die Schutzkonzepte müssen schriftlich abgefasst und allen zugänglich gemacht werden.