Tritt in Österreich ein Missbrauchsverdacht in kirchlichem Kontext auf, gibt es mehrere Verfahren die gleichzeitig bzw. nacheinander ablaufen (können) und unterschiedliche Ziele haben:
Während das Diözesane Verfahren über Ombudsstellen und Diözesaner Kommission letztlich zum Ziel hat, für die Betroffenen finanzielle oder therapeutische Hilfe über die Unabhängige Opferschutzkommission abzuwickeln, gibt es auch noch ein kirchliches sowie ein staatliches Strafverfahren, das nach eigenen Gesetzen und Fristen geregelt ist.