Hinsichtlich des Beschuldigten können nach eingehender Prüfung des Falles durch die oben genannten Gremien und Instanzen Entscheidungen getroffen werden, die den Verbleib im kirchlichen Dienst einschränken bzw. untersagen. Dies wird auf jeden Einzelfall hin geprüft und entschieden.
Mögliche Konsequenzen für die Beschuldigten
Beschränkungen in der Tätigkeit / Einsatzbereich
Auflagen wie z.B.: Supervision, Therapie, ein Werk der Buße, Aufenthalt in einem sog. Recollectio Haus
Bei gravierenden Fällen: kein Einsatz mehr in der Pastoral mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbedürftigen
Voraussetzung für Verbleib in kirchlichem Dienst: forensisch-psychiatrisches Gutachten und Frage, ob durch die Wiedereinsetzung im kirchlichen Dienst ein berechtigtes Ärgernis oder die Gefährdung des Vertrauens in die Kirche hervorgerufen werden kann.
Ordinarius überwacht die Auflagen und Beschränkungen
Informationspflicht an Diözesan- bzw. Ordensobere bei Versetzung