Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Home
  • Zahlen/Daten
    • Statistik
    • Downloads
    • Einrichtungen
    • Milestones / Zeitablauf
    • FAQ
  • Prävention
    • Auswahl kirchlicher Mitarbeiter
    • Schulungen
    • Präventions- / Schutzkonzepte
    • Stabstelle für Prävention
  • Verfahrensablauf
    • Schematische Darstellung
    • Meldung eines Falles und Ablauf
    • Kirchliches vs. staatliches Verfahren
    • Soforthilfe und Akutmaßnahmen
    • Konsequenzen für Beschuldigte
  • Kontakt
Hauptmenü:

  • YouTube
  • twitter
  • facebook
  • Instagram
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Hauptmenü:
  • Home
  • Zahlen/Daten
    • Statistik
    • Downloads
    • Einrichtungen
    • Milestones / Zeitablauf
    • FAQ
  • Prävention
    • Auswahl kirchlicher Mitarbeiter
    • Schulungen
    • Präventions- / Schutzkonzepte
    • Stabstelle für Prävention
  • Verfahrensablauf
    • Schematische Darstellung
    • Meldung eines Falles und Ablauf
    • Kirchliches vs. staatliches Verfahren
    • Soforthilfe und Akutmaßnahmen
    • Konsequenzen für Beschuldigte
  • Kontakt

Hauptmenü:

Hauptmenü anzeigen
Inhalt:

Meldung eines Falles und Ablauf

Die Diözesane Ombudsstelle ist die erste Anlaufstelle für Betroffene von Missbrauch bzw. für Personen, die einen Verdacht hegen. Hier wird jedem Verdacht nachgegangen, den Betroffenen Glauben geschenkt und Akuthilfe geleistet. Alternativ kann die Meldung auch an den dienstlich Vorgesetzen, die Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt, an Ordensoberen oder den Diözesanbischof gemacht werden, die den Fall wiederum an die Ombudsstelle weiterleiten.

Meldung an Ombudsstelle

 

In der diözesanen Ombudsstelle erfolgt die Klärung, ob der Fall in den Zuständigkeitsbereich fällt:
Handlungen von sexuellem Missbrauch und/oder Gewaltanwendung, die durch Kleriker, Ordensleute oder haupt- und ehrenamtliche Laienmitarbeiter von Einrichtungen der röm-kath. Kirche gegenüber Minderjährigen / Schutzbedürftigen Erwachsenen verübt werden.

 

Akuthilfe für Betroffene

  • Beratungsangebot für Betroffene und deren Angehörige / Erziehungsberechtigte
  • Akuthilfe / Therapeutische Sofortmaßnahmen
  • Hilfe für das Umfeld bei der Verarbeitung eines Verdachts / Vorfalls
  • Empfehlung an Betroffene, eine staatsanwaltliche Anzeige zu machen und Hilfe bei der Abfassung dieses Textes.

 

Plausibilitätsprüfung

  • Einschätzung durch Ombudsstelle über die Plausibilität des Vorfalls
  • Evtl. Anordnung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens
  • Dokumentation aller Fakten und erhobenen Anschuldigungen

 

Abschluss des Aktes bei der Ombudsstelle

  • Sofern eine Weiterleitung des Falls von Betroffenem gewünscht wird: Weiterleitung an Diözesane Kommission für weitere Recherche 
  • Prüfung hinsichtlich des Vorgangs mit dem Beschuldigten
  • Delegierung des Falls an Diözesane Kommission mit einer ersten Stellungnahme der Ombudsstelle für / gegen Hilfestellung (fin./therap.)

Wichtig: Eine finanzielle Hilfe ist kein Eingeständnis von Schuld, sondern eine Akuthilfe für Betroffene

  • Untersagung der Weiterleitung durch Betroffenen an Diözesane Kommission oder Strafverfolgungsbehörden: keine oben genannte Hilfestellung möglich
  • Einstellung: wenn vorhandene Informationen nahelegen, dass es sich nicht um oben genannte Sachverhalte handelt.

 

Weiterleitung an Diözesane Kommission


Aufgabe der diözesanen Kommission ist es, durch Erhebungen zu einer umfassenden und objektiven Beurteilung des Falls zu kommen. Diese führt zu Konsequenzen hinsichtlich des Beschuldigten. 

 

Dies geschieht durch: 

  • Befragung der zuständigen Oberen
  • Befragung des Beschuldigten
  • Anhörung von Auskunftspersonen
  • Dokumentation von Akten, Fakten und Beweisen

Ziel ist es, dem Ordinarius / Ordensoberen Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise zu geben.

 

Einstimmige Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise: 

  • Wenn sich die Fakten erhärten und der Wunsch nach finanzieller oder therapeutischer Hilfe von Seiten des Betroffenen besteht, wird der Fall an die Unabhängige Opferschutzkommission weitergeleitet.
  • Erhärten sich die Vermutungen nicht, wird dies der Unabhängigen Opferschutzkommission mitgeteilt. 
  • Information von Diözesaner Kommission an die Ombudsstelle, was entschieden wurde. Die Ombudsstelle wiederum informiert die betroffene Person über den Status Quo. (Das heißt im Umkehrschluss, dass die Kommunikation mit dem Betroffenen nur über die Ombudsstelle passiert.)

 

Bericht durch Diözesane Kommission


An Diözesanbischof / Ordensoberen: mit klarer Handlungsempfehlung zu Sofortmaßnahmen (Link) hinsichtlich des Beschuldigten.

 

Zusammenfassung am Ende der Tätigkeit mit Bericht über Beschlussfassung zu therapeutischer oder finanzieller Hilfe sowie klare Empfehlung zu einem möglichen weiteren Einsatz der beschuldigten Person bzw. dafür notwendige Maßnahmen.
 

 

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

  • Liegt nicht ohnehin schon eine Anzeige vor und gesteht der Beschuldigte die Tat, wird ihm eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft empfohlen.
  • Wenn ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine strafbare Tat hinweisen, empfiehlt die diözesane Kommission dem Ordinarius / Ordensoberen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
  • Bei Gefahr im Verzug kann auch ohne Rücksichtnahme auf den Ruf des Beschuldigten eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden. 

 

Empfehlung der Unabhängigen Opferschutzkommission


Empfehlung an die Stiftung Opferschutz, ob und in welcher Form Hilfe an den Betroffenen gewährt wird. 

Entscheidungsgrundlage sind die drei vorangegangenen Voten von der Ombudsstelle, der diözesanen Kommission sowie des kirchlichen Oberen (=Diözesanbischof oder Ordensoberer).
 

 

Hilfeleistung durch die Stiftung Opferschutz


Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission

 


Sitemapmenü:

ZAHLEN / DATEN

PRÄVENTION

VERFAHRENSABLAUF

KONTAKT


Impressum
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Cookie-Einstellungen
nach oben springen