In der diözesanen Ombudsstelle erfolgt die Klärung, ob der Fall in den Zuständigkeitsbereich fällt:
Handlungen von sexuellem Missbrauch und/oder Gewaltanwendung, die durch Kleriker, Ordensleute oder haupt- und ehrenamtliche Laienmitarbeiter von Einrichtungen der röm-kath. Kirche gegenüber Minderjährigen / Schutzbedürftigen Erwachsenen verübt werden.
Wichtig: Eine finanzielle Hilfe ist kein Eingeständnis von Schuld, sondern eine Akuthilfe für Betroffene
Aufgabe der diözesanen Kommission ist es, durch Erhebungen zu einer umfassenden und objektiven Beurteilung des Falls zu kommen. Diese führt zu Konsequenzen hinsichtlich des Beschuldigten.
Dies geschieht durch:
Ziel ist es, dem Ordinarius / Ordensoberen Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise zu geben.
Einstimmige Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise:
An Diözesanbischof / Ordensoberen: mit klarer Handlungsempfehlung zu Sofortmaßnahmen (Link) hinsichtlich des Beschuldigten.
Zusammenfassung am Ende der Tätigkeit mit Bericht über Beschlussfassung zu therapeutischer oder finanzieller Hilfe sowie klare Empfehlung zu einem möglichen weiteren Einsatz der beschuldigten Person bzw. dafür notwendige Maßnahmen.
Empfehlung an die Stiftung Opferschutz, ob und in welcher Form Hilfe an den Betroffenen gewährt wird.
Entscheidungsgrundlage sind die drei vorangegangenen Voten von der Ombudsstelle, der diözesanen Kommission sowie des kirchlichen Oberen (=Diözesanbischof oder Ordensoberer).
Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission