Diözesane Ombudsstellen |
Nach §9 der aktuellen Fassung der Rahmenordnung „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ ist in jeder österreichischen Diözese die Einrichtung einer Ombudsstelle vorgesehen.
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Diözesane Kommission |
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Jede Diözese hat eine diözesane Kommission, die mit der umfassenden und objektiven Beurteilung des vorliegenden Missbrauchsfalls betraut ist. Aus dieser Beurteilung resultieren Empfehlungen an Diözesan- bzw. Ordensobere.
Auftrag
Die Diözesane Kommission
Mitglieder
Ziel
Kontakt
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Unabhängiger Opferschutzanwalt |
Auftrag
Opferschutzanwalt
Kontakt |
Unabhängige Opferschutzkommission |
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Die UAK ist eine von der römisch-katholischen Kirche unabhängige Kommission, deren Aufgabe es ist, Betroffene von Missbrauch in kirchlichem Kontext zu einer Akuthilfe (therapeutisch oder finanziell) zu verhelfen.
Auftrag
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Stiftung Opferschutz |
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Die Stiftung Opferschutz ist eine Einrichtung der katholischen Kirche in Österreich, die die Empfehlungen der UOK umsetzt, welche Hilfestellungen an Betroffene gewährt werden.
Hilfestellungen
Kontakt
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Beirat Opferschutz |
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Ist eine Gemeinsame Einrichtung von der Österreichischen Bischofskonferenz und Österreichischen Ordenskonferenz
Auftrag
Mitglieder
Sind amtliche Mitglieder und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
Werden auf Beschluss der amtlichen Mitglieder für 5 Jahre ernannt.
Kontakt
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Diözesaner Krisenstab |
| Bei dringend nötigen Sofortmaßnahmen wird ein Krisenstab eingerichtet, der über Maßnahmen, wie z.B. dienstrechtliche Sofortmaßnahmen, Einschaltung von Behörden, Einleiten von kirchenrechtlichen Schritten, Kommunikationsmaßnahmen entscheidet. |