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EINRICHTUNGEN

Viel hat sich in Österreich in den letzten Jahren im Kontext der Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche getan.

 

Neben der Etablierung von Ombudsstellen, der Einrichtung einer unabhängigen Opferschutzkommission ist auch die Verschriftlichung aller Regeln und Grundsätze in der Rahmenordung „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ maßgeblich für den Umgang mit Anschuldigungen in der Kirche.

 

Ein kurzer geschichtlicher Abriss soll die wichtigsten Milestones auf dem Weg zu einem neuen Umgang und einer raschen Aufklärung sowie umfassenden Prävention von Missbrauch in der Kirche darstellen.

Diözesane Ombudsstellen

Nach §9 der aktuellen Fassung der Rahmenordnung „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ ist in jeder österreichischen Diözese die Einrichtung einer Ombudsstelle vorgesehen.
 
Auftrag
Erste Anlaufstelle für Betroffene, Meldestelle für Vermutungen, Dokumentation von Meldungen, Beratung und Akuthilfe wie z.B. Therapien und Krisenintervention.

 

Die Ombudsstellen

  • Handeln weisungsfrei

  • Unterliegen Verschwiegenheitspflicht

  • Erhalten keine wirtschaftlichen Vorteile

  • Bieten eine kostenlose Beratungstätigkeit und erste Anlaufstelle für Betroffene

  • Angebote können anonym in Anspruch wahrgenommen werden

  • Müssen jedem Verdacht nachgehen, auch wenn bereits verjährt 

  • ist nicht für Kontaktaufnahme mit Beschuldigten zuständig

  • geben Informationen nur nach schriftlicher Zustimmung der Betroffenen weiter (z.B. Diözesane Kommission, Strafverfolgungsbehörden)

Mitglieder
Ein ernannter Leiter, der dem Diözesanbischof 10 weitere unabhängige Fachleute pro Funktionsperiode vorschlägt. 
Die Fachleute kommen aus folgenden Disziplinen: Psychologie, Psychotherapie, Psychiatrie, Sozialarbeit, Jus und ähnlichen Bereichen. 
Weder Leiter noch Mitarbeiter stehen in einem kirchlichen Dienstverhältnis. Mitglieder werden geschult und laufend weitergebildet. 

 

Ziel
Plausibilitätsprüfung und Stellungnahme sowie Dokumentation des jeweiligen Falles.
Bei Zustimmung des Betroffenen erfolgt die Weiterleitung an die diözesane Kommission, die sich in weiterer Folge um finanzielle oder therapeutische Hilfestellung durch die Unabhängige Opferschutzkommission kümmert.

 

Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Johannes Wancata
Untere Viaduktgasse 53/2B
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 3196645
Fax: +43 (0)1 / 51552-2777
E-Mail: ombudsstelle@edw.or.at
Web: www.erzdioezese-wien.at/ombudsstelle

 

Diözesane Kommission

Jede Diözese hat eine diözesane Kommission, die mit der umfassenden und objektiven Beurteilung des vorliegenden Missbrauchsfalls betraut ist. Aus dieser Beurteilung resultieren Empfehlungen an Diözesan- bzw. Ordensobere. 

 

Auftrag

  • Kontaktaufnahme mit kirchlichem Oberen (Diözesanbischof oder Ordensoberer)

  • Kontaktaufnahme mit Beschuldigten

  • Durchführung von Erhebungen

  • Gesamtbeurteilung aller Fakten

  • Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise

  • Abgabe eines Votums zum Ansuchen von Hilfestellung

  • Empfehlung an die Kirchlichen Oberen (Diözesanbischof oder Ordensoberer)

  • Verfassung eines Berichts

Die Diözesane Kommission

  • Handelt unabhängig und weisungsfrei

  • Ist der Objektivität verpflichtet

  • Mitglieder üben die Tätigkeit nebenberuflich aus und werden ausschließlich von der Diözese dafür entlohnt

  • Sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Mitglieder

  • Mindestens 4, höchstens 7 Mitglieder, aus deren Mitte ein Vorsitzender gewählt wird

  • Folgende Qualifikationen wünschenswert: Psychologe, Jurist, Priester, Pädagoge, Mitglied einer Ordensgemeinschaft

Ziel
Die Diözesane Kommission hat zum Ziel, Erhebungen durchzuführen, die eine umfassende und objektive Beurteilung des Sachverhalts ermöglichen. Beschlussfassung mit Votum über die Zuerkennung finanzieller oder therapeutischer Hilfen wird an die Unabhängige Opferschutzkommission weitergeleitet.

 

Kontakt
Matthias Theil / Dr. Patrick Frottier
Wollzeile 2
1010 Wien
E-Mail: rahmenordnung@edw.or.at

Unabhängiger Opferschutzanwalt

Auftrag

  • Berufung der Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommsission

  • Vorsitz bei der Unabhängigen Opferschutzkommsission ohne eigenes Stimmrecht

  • Ansprechperson für Medien zu Thema Opferschutzmaßnahmen

Opferschutzanwalt

  • Wird durch den Vorsitzenden der BIKO / OKO beauftragt

  • Für 5 Jahre mit Option auf Wiederbeauftragung

  • Arbeitet weisungsfrei

Kontakt
Waltraud Klasnic
E-Mail: waltraud.klasnic@opfer-schutz.at

Unabhängige Opferschutzkommission

Die UAK ist eine von der römisch-katholischen Kirche unabhängige Kommission, deren Aufgabe es ist, Betroffene von Missbrauch in kirchlichem Kontext zu einer Akuthilfe (therapeutisch oder finanziell) zu verhelfen. 

 

Auftrag
Empfehlung an die Stiftung Opferschutz auf Basis der vorangegangen Voten von Ombudsstelle, Diözesaner Kommission und dem kirchlichen Oberen, ob und in welchem Ausmaß Hilfestellungen an die Betroffenen gegeben werden sollen.

 

Mitglieder

  • Werden vom Unabhängigen Opferschutzanwalt ausgewählt

  • Sollen aus folgenden Fachrichtungen kommen: Justiz, Medizin, Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit und Medien

  • Arbeiten ehrenamtlich

Kontakt
Unabhängige Opferschutzkommission
Bösendorferstraße 4/3/18
1010 Wien
Tel.: +43 (0)664 / 980 78 17
E-Mail: office@opfer-schutz.at
Web: www.opfer-schutz.at

Stiftung Opferschutz

Die Stiftung Opferschutz ist eine Einrichtung der katholischen Kirche in Österreich, die die Empfehlungen der UOK umsetzt, welche Hilfestellungen an Betroffene gewährt werden.

 

Hilfestellungen 

  • Sind freiwillige Finanzhilfen direkt an Betroffene oder Kostenübernahme von Therapien

  • Stiftung Opferschutz regressiert sich direkt bei den betroffenen Diözesen und Orden

Kontakt
Wollzeile 2
1010 Wien
Tel.: +43 (0)664 / 824 37 03
E-Mail: stiftung@opferschutz.or.at

Beirat Opferschutz

Ist eine Gemeinsame Einrichtung von der Österreichischen Bischofskonferenz und Österreichischen Ordenskonferenz

 

Auftrag

  • Strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeiten der Katholischen Kirche in Österreich

  • Koordinierung der verschiedenen Gremien und Kommissionen

  • Umsetzung der Rahmenordnung überwachen

  • Berichtspflicht gegenüber der Österreichischen Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz

Mitglieder

  • 2 Mitglieder aus der Österreichischen Bischofskonferenz

  • Vorsitzender u stv. Vorsitzender der Österreichischen Ordenskonferenz

Sind amtliche Mitglieder und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.

  • Max. 6 Fachberater (Psychiatrie, Psychologie, Pädagogik, Psychotherapie, Organisationsentwicklung, Strategie, Rechtswissenschaft)

  • Ein Sekretär

Werden auf Beschluss der amtlichen Mitglieder für 5 Jahre ernannt.

 

Kontakt
Matthias Theil
E-Mail: rahmenordnung@edw.or.at

Diözesaner Krisenstab

Bei dringend nötigen Sofortmaßnahmen wird ein Krisenstab eingerichtet, der über Maßnahmen, wie z.B. dienstrechtliche Sofortmaßnahmen, Einschaltung von Behörden, Einleiten von kirchenrechtlichen Schritten, Kommunikationsmaßnahmen entscheidet.

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