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Alles rund um den Bischofswechsel in Wien 2025

Was ist ein Bischof? Wie wird er bestellt und warum trägt er Ring, Stab und Mitra? Auf diese und viele andere Fragen finden Sie hier kurze und prägnante Antworten.

13.01.2025
Chrisammesse 2024 mit Kardinal Schönborn im Wiener Stephansdom
© Erzdiözese Wien/ Schönlaub
Chrisammesse 2024 mit Kardinal Schönborn im Wiener Stephansdom
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1. Was ist ein Bischof?

Ein Bischof (ἐπίσκοπος (episkopos) = „Aufseher“) ist das Oberhaupt einer Diözese und steht in der Nachfolge der Apostel. Er trägt die höchste geistliche, leitende und rechtliche Verantwortung in seiner Diözese. Kraft der Bischofsweihe verkörpert er seine Ortskirche in der gesamten Kirche und ist auch für die Einheit seiner Diözese mit der Weltkirche verantwortlich. Er nimmt gemeinsam mit den anderen Bischöfen, die in Einheit mit dem Bischof von Rom stehen, das ordentliche Lehramt der katholischen Kirche wahr.

2. Voraussetzungen für das Bischofsamt

Ein Bischofskandidat muss laut Kirchenrecht fest im Glauben stehen, moralisch vorbildlich, klug und mit Seeleneifer erfüllt sein. Menschliche Tugenden wie Empathie und Integrität sind unerlässlich, da er als Hirte und Leiter der Diözese dient. Ein guter Ruf sowie ein Mindestalter von 35 Jahren und fünf Jahre im Priesteramt sind verpflichtend. Theologische Kompetenz wird durch ein Studium in Theologie, Heiliger Schrift oder kanonischem Recht an einer anerkannten Hochschule oder durch nachweisbare Erfahrung in diesen Bereichen belegt. Das letzte Urteil über die Eignung liegt allein beim Papst, der die Ernennung abschließend bestätigt.

3. Wie wird ein Bischof ernannt?

In der lateinischen Kirche, dem größten Teil der katholischen Kirche, ernennt ausschließlich der Papst die Bischöfe. Ohne seine Zustimmung kommt keine rechtlich legitime Bischofsweihe zustande. Der Auswahlprozess beginnt mit einer vertraulichen Befragung von Laien und Klerus durch den Apostolischen Nuntius, der daraus eine Kandidatenliste erstellt. Diese wird dem vatikanischen Dikasterium für die Bischöfe vorgelegt, das meist dem Papst einen Dreiervorschlag vorlegt. Der Papst entscheidet frei – er kann also auch einen ganz anderen Kandidaten auswählen. Nach dessen Zustimmung erfolgt die Ernennung. Innerhalb von drei Monaten folgt die Bischofsweihe oder, wenn der Ernannte die Bischofsweihe bereits zuvor erhalten hat, innerhalb von zwei Monaten die Amtseinführung. In einigen Diözesen, wie Salzburg, wird der Bischof vom Domkapitel aus einem vom Papst freigegebenen Dreiervorschlag gewählt und danach vom Papst bestätigt.

4. Die Aufgaben eines Bischofs

Der Bischof leitet als oberster Verantwortlicher seine Ortskirche (Diözese) und ist dabei allein dem Papst unterstellt (die nationalen Bischofskonferenzen sind Koordinationsgremien, die den einzelnen Bischöfen keine Vorschriften machen können). Der Bischof steht der Eucharistiefeier in seiner Diözese vor (wird daher auch im Hochgebet genannt). Die Priester feiern in seinem Auftrag die Eucharistie in den Pfarren und christlichen Gemeinschaften. Er spendet die Firmung, letztere oft durch Delegation, und weiht Diakone, Priester und – mit vorausgehender päpstlicher Zustimmung – Bischöfe. Er weiht und segnet jährlich in der Karwoche die Hl. Öle für die Sakramente. Er ist verpflichtet, an Sonntagen die Eucharistie in den Anliegen seiner ganzen Diözese zu feiern.

 

Er trägt die letzte Verantwortung für Personal, Organisation und Finanzen seiner Diözese, erteilt Lehrerlaubnisse und ist oberster kirchlicher Richter, wenngleich er im Diözesangericht vom Diözesanrichter vertreten wird. Regelmäßig besucht er die Pfarren seiner Diözese (Visitation) oder lässt sich dabei vertreten. Zudem arbeitet er in der Bischofskonferenz mit und erstattet alle fünf Jahre dem Papst Bericht (Ad-limina-Besuch). Als Teil des weltweiten Bischofskollegiums übt er zusammen mit anderen Bischöfen und dem Papst das ordentliche Lehramt der Kirche aus, etwa im Rahmen von Synoden.

5. Wie tritt ein Bischof zurück?

Ein Bischof kann nicht eigenständig zurücktreten, sondern muss dem Papst seinen Amtsverzicht anbieten. Mit der Annahme durch den Papst bleibt er geweihter Bischof, verliert jedoch sofort die Leitungsgewalt über die Diözese und gilt ab dann als emeritierter Bischof. Laut Kirchenrecht ist der Rücktritt mit 75 Jahren anzubieten. Das kann jedoch aus gesundheitlichen oder anderen gravierenden Gründen früher erfolgen. Der Papst entscheidet über die Annahme, kann diese vorziehen oder auch aufschieben.

6. Wo werden Personalentscheidungen des Papstes veröffentlicht?

Personalentscheidungen des Papstes werden im täglichen Bulletin des Pressesaals des Heiligen Stuhls („Bollettino della Sala Stampa“) unter dem Abschnitt „Rinunce e Nomine“ (Amtsverzichte und Ernennungen) veröffentlicht. Diese sind abrufbar unter press.vatican.va und erscheinen in der Regel täglich um die Mittagszeit.

7. Wer leitet die Diözese zwischen der Emeritierung eines Bischofs und dem Amtsantritt seines Nachfolgers?

Nach dem Freiwerden des Bischofsstuhls ("Sedisvakanz") übernimmt zunächst der dienstälteste Weihbischof vorläufig die Leitung der Diözese. Innerhalb weniger Tage wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator, der nur verwaltende Aufgaben wahrnimmt und keine Entscheidungen treffen darf, die das Amt des neuen Bischofs beeinträchtigen könnten. Alternativ kann der Papst den bisherigen Bischof (oder auch eine andere geeignete Person) bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers mit der vorläufigen Leitung betrauen. Dies wird in der päpstlichen Entscheidung über den Amtsverzicht festgelegt.

8. Wie wird ein Bischof geweiht?

Die Bischofsweihe ist die höchste Stufe des dreigliedrigen Weihesakraments (Diakon, Priester, Bischof) und erhebt einen Priester zum Bischof. Zu Beginn wird die päpstliche Ernennungsbulle verlesen, die die Rechtmäßigkeit der Weihe bestätigt. Es folgen die Anrufung des Heiligen Geistes und die Allerheiligenlitanei. Der zentrale Akt ist die Handauflegung durch den Hauptkonsekrator (meist der Metropolit, also der für diese Diözese zuständige Erzbischof, oder der Amtsvorgänger) und zwei weitere Bischöfe, die sogenannten „Mitkonsekratoren“, ergänzt durch alle anwesenden Bischöfe. Diakone halten das Evangeliar über den Kopf des Weihekandidaten - ein Zeichen für seine Rolle als Verkünder des Evangeliums. Nach der Salbung mit Chrisam erhält der neue Bischof seine Insignien (Mitra, Ring und Bischofsstab) und wird zur Kathedra, seinem Sitz in der Bischofskirche (Kathedrale), geführt, womit er die Leitung der Diözese offiziell übernimmt.

9. Welche Insignien trägt ein Bischof?

Die Insignien oder Pontifikalien eines Bischofs sind sichtbare Zeichen seines Amtes und symbolisieren dessen Bedeutung:

  • Der Bischofsring: Er steht für Treue und Verbundenheit und symbolisiert die enge Beziehung des Bischofs zu seiner Diözese und der Kirche. Der Ring wird ihm bei der Weihe überreicht.
  • Die Mitra: Diese spitz zulaufende Kopfbedeckung wird bei liturgischen Feiern getragen und steht für die Autorität und das Amt des Bischofs. Sie wird ihm bei der Weihe als Zeichen der Heiligkeit verliehen.
  • Der Bischofsstab (Pastorale): Der Stab symbolisiert das Hirtenamt und wird dem Bischof bei der Weihe überreicht. Er ist ein Zeichen dafür, dass der Bischof wie Christus die Gläubigen als guter Hirte leiten und schützen soll.
  • Das Brustkreuz (Pektorale): Dieses zeigt die Zugehörigkeit zu Christus und steht für die Nachfolge Christi, insbesondere unter dem Zeichen des Kreuzes.
  • Der Pileolus: Ein kleines violettes (bei Kardinälen purpurrotes) Scheitelkäppchen, das während der Eucharistie auch unter der Mitra getragen wird. Der Pileolus wird – zuweilen auch als „Soli Deo“ (vor Gott allein) bezeichnet – nur während des eucharistischen Hochgebets oder in Gegenwart der eucharistischen Gestalten (Brot und Wein nach der Wandlung) abgenommen.

10. Der „bischöfliche Dresscode“

Die Kleidung eines Bischofs variiert je nach Anlass. Es gibt drei Hauptformen, die im Caeremoniale Episcoporum festgelegt sind:

  • Die liturgische Kleidung, also jene für den Gottesdienst:
    • Amikt: Ein Schultertuch, das den Hals bedeckt.
    • Albe: Ein langes, weißes Gewand, das die Reinheit und das Taufgewand symbolisiert.
    • Zingulum: Eine Kordel, die die Albe in der Taille zusammenhält.
    • Stola: Ein schmaler Schal, der über beiden Schultern getragen wird und das Amt des Priesters oder Bischofs symbolisiert.
    • Kasel: Das Messgewand, das über der Albe getragen wird.
    • Pektorale: Prinzipiell wird das Brustkreuz unter der Albe getragen, seit etwa 20 Jahren ist auch das Tragen über der Kasel gestattet.
    • Pallium: Ein weißes Wollband mit sechs Kreuzen und zwei Goldspangen, das Metropoliten (Erzbischöfe) nur in ihrer aktiven Amtszeit innerhalb der Grenzen ihrer Erzdiözese und ihrer Kirchenprovinz über der Kasel tragen.
    • Dalmatik: Bei feierlichen Anlässen trägt der Bischof zusätzlich die Dalmatik, das Gewand des Diakons, unter der Kasel.
       
  • Das „Chorgewand“ (außerhalb der Eucharistiefeier):
     
    • Violette Soutane: Ein bodenlanges Gewand mit einer Seidenschärpe, die in einem Bund von Fransen endet.
    • Rochett: Ein knielanges weißes Gewand aus Leinen, das über der Soutane getragen wird.
    • Mozzetta: Ein violetter Schulterkragen, über dem das Brustkreuz an einer Kordel getragen wird.
    • Pileolus und Birett: Das Scheitelkäppchen und die Kopfbedeckung mit Quaste.
       
  • Die Alltagskleidung: Im Alltag trägt der Bischof zu amtlichen Anlässen eine schwarze Soutane mit rubinroten Knöpfen und Ziernähten sowie einer rubinroten Schärpe. Dazu kommt das Brustkreuz an einer Kette sowie der Pileolus. Meist trägt der Bischof heute im Alltag jedoch einen einfachen schwarzen Anzug mit Kollarhemd (Hemd mit Priesterkragen) und eventuell darüber das Pektorale.

11. Was ist die Kathedra?

Die Kathedra, ein erhöhter Sitz im Zentrum des Altarraums, ist seit der Antike ausschließlich dem Bischof vorbehalten. Sie dient als liturgischer Sitz während der Eucharistiefeier und symbolisiert den Ort seines Lehramtes. Die feierliche Inbesitznahme der Diözese wird durch die Zeremonie betont, in der der neue Bischof zur Kathedra geführt wird und dort Platz nimmt.

12. Was ist ein Erzbischof?

Ein Erzbischof leitet als „Metropolit eine Kirchenprovinz“, einen territorialen Zusammenschluss mehrerer eigenständiger Diözesen.

In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen:

Salzburg mit Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch;

Wien mit Linz, St. Pölten und Eisenstadt.

 

Der Erzbischof hat eine sehr eingeschränkte Aufsichtsfunktion über die Suffragandiözesen, kann aber nicht direkt in deren innere Angelegenheiten eingreifen. Als Zeichen seines Amtes trägt er das Pallium, jedoch nur innerhalb seiner Kirchenprovinz und während seiner aktiven Amtszeit. Dieses wird ihm üblicherweise vom Papst am Fest der Apostel Petrus und Paulus im Petersdom verliehen.

13. Was ist das Pallium?

Das Pallium ist ein weißes Wollband, das mit sechs schwarzen Kreuzen verziert ist. Es wird von Erzbischöfen als Zeichen ihrer besonderen Verbindung zum Papst getragen. Es symbolisiert das Hirtenamt des Erzbischofs. Die Wolle für dieses liturgische Zeichen stammt von Lämmern, die im Trappistenkloster Tre Fontane in Rom gehalten und am Gedenktag der heiligen Agnes gesegnet werden.

 

Die handwerkliche Fertigung der Pallien übernehmen die Benediktinerinnen der Abtei Santa Cecilia in Trastevere. Bis zur Verleihung werden sie in einem Behältnis am Grab des Apostels Petrus aufbewahrt und gelten deshalb als Berührungsreliquien. Der Papst überreicht die Pallien den Erzbischöfen während des Festgottesdienstes zum Hochfest der Apostel Petrus und Paulus im Petersdom.

 

Das Pallium symbolisiert die Hirtenfunktion des Erzbischofs sowie seine besondere Verantwortung als Metropolit innerhalb der Kirchenprovinz.

14. Wird jeder Wiener Erzbischof Kardinal?

Nein, die Erhebung zum Kardinal ist nicht an eine bestimmte Diözese gebunden, sondern eine persönliche Entscheidung des Papstes. Er wählt Priester und Bischöfe aus, die er für geeignet hält, seinen Nachfolger zu wählen und ihn in der Leitung der Kirche zu unterstützen. In der Vergangenheit wurden oft Bischöfe großer Diözesen zu Kardinälen ernannt, weshalb irreführend von „traditionellen Kardinalssitzen“ gesprochen wird. Eine solche Regelung gibt es jedoch im Kirchenrecht nicht.

15. Welche Funktionen sind mit dem Amt des Erzbischofs von Wien verbunden?

Vorsitzender des Priesterrats, Vorsitzender des Diakonenrat der Erzdiözese Wien, Vorsitzender des Diözesanen Rates der pastoralen Berufsgemeinschaften, Vorstand der Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband), Protektor der St. Elisabethstiftung Protektor der Caritas Socialis, Protektor der Stiftung Korbgemeinschaft - Hilfe für Syrien

 

Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung PRO ORIENTE, Protektor des Hospizes zur Hl. Familie in Jerusalem, Großkanzler der theologischen Fakultät der Universität Wien, Großkanzler der theologischen Hochschule ITI in Trumau , Protektor der Hochschulstiftung der Katholisch pädafgogischen Hoschschule Wien-Krems, Protektor der Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Protektor der St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien

 

Protektor des Otto Mauer-Fonds, Protektor der Kardinal König-Stiftung, Protektor des Kardinal Innitzer-Studienfonds

Protektor der St. Paulusstiftung der Erzdiözese Wien für Medienarbeit, Protektor der Stiftung Radio Stephansdom, Mitglied des Vereins Unser Stephansdom -Verein zur Erhaltung des Stephansdoms, Protektor des Wiener Domerhaltungsverein, Protektor der St. Josef-Stiftung der Erzdiözese Wien für sakrale Baudenkmäler, Protektor der St. Augustinus-Stiftung der Erzdiözese Wien für Immobilienbewirtschaftung

16. Wie viele Bischöfe gab es bislang in Wien?

Insgesamt hatte Wien bisher 32 Bischöfe, davon 16 Erzbischöfe seit der Erhebung zur Erzdiözese im Jahr 1723. 14 der Wiener Bischöfe wurden in das Kardinalskollegium berufen. Bei 13 Papstwahlen waren Wiener Erzbischöfe als Kardinäle beteiligt.

17. Die längst dienenden Bischöfe und Erzbischöfe Wiens

  1. Kardinal Christoph Anton Migazzi (1757–1803): 45 Jahre, 11 Monate, 6 Tage
  2. Kardinal Sigismund Kollonitz, erster Erzbischof von Wien (1716–1751): 34 Jahre, 9 Monate, 23 Tage
  3. Kardinal Melchior Khlesl, erster Kardinal unter den Wiener Bischöfen (1598–1630): 32 Jahre, 7 Monate, 8 Tage
  4. Philipp Breuner (1639–1669): 29 Jahre, 8 Monate, 27 Tage
  5. Kardinal Christoph Schönborn (1995–heute): 29 Jahre, 3 Monate, 30 Tage (Stand: 13. Januar 2025)
  6. Kardinal Franz König (1956–1985): 29 Jahre, 3 Monate, 6 Tage

18. Ist der Erzbischof von Wien immer auch Ordinarius für die katholischen Ostkirchen?

Prinzipiell ist das Amt des Ordinarius für die katholischen Ostkirchen in Österreich eine eigenständige kirchenrechtliche Institution. Aus der Tatsache, dass bisher immer der jeweilige Erzbischof von Wien an ihrer Spitze stand, leitet sich allerdings keine automatische Verknüpfung ab. Es handelt sich jeweils um eine Ernennung ad personam.

 

Daher erlischt mit der Annahme des Rücktritts des Erzbischofs von Wien im Fall von Kardinal Schönborn auch nicht automatisch sein Amt als Ordinarius der für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen. Es ist daher davon auszugehen, dass er dieses Amt so lange behält, bis der Papst einen neuen Ordinarius ernannt hat, oder anders entscheidet.

19. Von Christoph Schönborn geweihte Bischöfe

Haupt-Konsekrator von

 

    Bischof Alois Schwarz (1997)
    Bischof Ludwig Schwarz, S.D.B. (2001)
    Kardinal Georges Marie Martin Cottier, O.P. (2003)
    Bischof Franz Scharl (2006)
    Bischof Stephan Turnovszky (2008)
    Bischof Ägidius Johann Zsifkovics (2010)

 

Mit -Konsekrator von

 

    Bischof Anton Leichtfried (2007)
    Bischof Benno Elbs (2013)
    Bischof Werner Freistetter (2015)
    Bischof Renato Tarantelli Baccari (2025)

20. Bischöfliche Genealogie von Kardinal Christoph Schönborn (Weihelinie) -Apostolische Sukzession

Jeder Bischof wird von einem anderen Bischof geweiht. So wird das Bischofsamt seit den Aposteln durch Handauflegung von einem zum anderen weitergegeben. Man spricht auch von "Apostolischer Sukzession". 

 

Die Linie der Bischöfe, in der  Christoph Schönborn steht, lässt sich bis in die Mitte des 16. Jarhrunderts zurückverfolgen. Das Jahr in der Klammer steht für das Jahr Bischofsweihe des jeweiligen Hauptkonsekrators.

 

Christoph Schönborn wurde am 29. September 1991 von Hans Hermann Groer, Erzbischof von Wien zum Bischof geweiht, der am 14. September 1986 von Kardinal Franz König zum Bischof geweiht worden war.

 

So ergibt sich folgende Genealogie:


    Kardinal Hans Hermann Groër, O.S.B.(1986) Erzbischof von Wien
    Kardinal Franz König (1952) Erzbischof von Wien
    Bishof Michael Memelauer (1927) Bischof von St. Pölten
    Kardinal Friedrich Gustav Piffl, CanReg (1913) Erzbischof von Wien
    Erzbsichof Raffaele Scapinelli di Leguigno (1912) Titularerzbischof von Laodicea in Syrien
    Kardinal Rafael Merry del Val y Zulueta (1900) Kardinalpriester von Santa Prassede
    Kardinal Mariano Rampolla del Tindaro (1882) Kardinalpriester von Santa Cecilia
    Kardinal Edward Henry Cardinal Howard of Norfolk (1872 ) Kardinalpriester von San Giovanni e Paolo
    Kardinal Carlo Cardinal Sacconi (1851) kKrdinalbischof von Palestrina
    Kardinal Giacomo Filippo Fransoni (1822) Kardinalpriester von Santa Maria in Ara Coeli
    Kardinal Pietro Francesco Galleffi (1819) Kardinalbischof von Albano
    Kardinal Alessandro Mattei (1777) Kardinalbischof von Ostia
    Kardinal Bernardino Giraud (1767) Kardinalpriester von Santissima Trinità al Monte Pincio
    Pape Clemens XIII - Carlo della Torre Rezzonico (1743), Bischof von Padua und Kardinalpriester von S. Maria in Aracoeli, schließlich Bischof von Rom
    Papst Benedikt XIV - Prospero Lorenzo Lambertini (1724), Erzbischof von Ancona und Numana, Erzbischof von Bologna und schießlich Bischof von Rom
    Papst Benedikt XIII (1675)- Pietro Francesco (Vincenzo Maria) Orsini de Gravina, O.P., Erzbischof von Manfredonia, dann vonn Cesena, von Benevento, von Frascati, Porto - Rufino und schließlich Bischof von Rom
    Kardinal Paluzzo Paluzzi Altieri Degli Albertoni  (1666) Camerlengo der Apostolischen Kammer
    Kardinal Ulderico Carpegna (1630) Kardianlpriester von Santa Maria in Trastevere
    Kardinal Luigi Caetani (1622) Kardinalpriester von Santa Pudenziana
    Kardainal Ludovico Cardinal Ludovisi (1621) Erzbsichof von Bologna
    Erzbichof Galeazzo Sanvitale (1604), Erzbischof von Bari
    Kardinal Girolamo Bernerio, O.P. (1586) Kardinalbischof von Albano
    Kardinal Giulio Antonio Santorio (1566) Kardinalpriester von San Bartolomeo all'Isola
    Kardinal Scipione Rebiba Titular-Patriarch von Konstantinopel

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Weitere  Fragen

 

Was ist eine Diözese?

Eine Diözese ( διοίκησις - dioíkēsis, griechisch: Verwaltung) ist ein kirchliches Verwaltungsgebiet, auch als "Ortskirche" bekannt. Jede Diözese verwirklicht die katholische Kirche vor Ort; zusammen bilden sie die Gesamtkirche. Der Sitz des Apostels Petrus verleiht der Diözese von Rom eine besondere Rolle als „Vorsitz in der Liebe“. Ein Bischof leitet die Diözese mit Unterstützung von Priestern, Diakonen und anderen Diensten. Das Zentrum bildet der Sitz des Bischofs mit der Kathedrale. Kleinere Verwaltungseinheiten innerhalb einer Diözese umfassen Pfarren, Pfarrverbände, Dekanate und Bischofsvikariate und andere seelsorgliche Einheiten.

Die Erzdiözese Wien besteht aus drei territorialen Vikariaten:

Vikariat Stadt:die Bundeshauptstadt Wien, Vikariat Nord: „Unter dem Manhartsberg“: das Weinviertel, Vikariat Süd: „Unter dem Wienerwald“: das Industrieviertel bis zu Wechsel und Semmering.

Diözesen werden vom Papst errichtet und können in ihren Grenzen an pastorale oder andere Erfordernisse angepasst werden. Die Diözese Wien entstand 1461 überwiegend aus Teilen der Diözese Passau und zum kleineren Teil der Erzdiözese Salzburg. 1772/73 wurede sie zur Erzdiözese erhoben.

Diözese oder Bistum?

„Bistum“ wird üblicherweise als Synonym für „Diözese“ verwendet.

  • In Deutschland und der Schweiz wird überwiegend der Begriff „Bistum“ oder „Erzbistum“ genutzt.
  • Mancherorts wird zwischen „Diözese“ als Territorium und „Bistum“ als die wirtschaftliche Dotierung des Bischofsstuhls (Mensalgut) unterschieden.
  • In den (katholischen) Ostkirchen wird der Begriff „Eparchie“ verwendet.

Die Erzdiözese Wien in Zahlen

  • Fläche: 9.100 km²
  • Einwohner: 2.994.280, davon 1.061.349 Katholiken (ca. ein Drittel)
  • Katholiken in Wien: 540.102
  • Pfarren: 606
  • Seelsorgliche Zentren: 67
  • Priester: 423 Diözesanpriester, 440 Ordenspriester
  • Ständige Diakone: 220 (größtenteils ehrenamtlich)
  • Ordensangehörige: 864 Ordensfrauen, 122 Ordensbrüder
  • Internationalität: 48 % der Geistlichen kommen aus 57 verschiedenen Ländern.

Die bisherigen Bischöfe und Erzbischöfe von Wien

  1. Georg von Slatkonia (1513–1522)
  2. Petrus Bonomo (1522–1523)
  3. Johann von Revellis (1524–1529)
  4. Johann Fabri (1530–1541)
  5. Friedrich Nausea (1541–1552)
  6. Christoph Wertwein (1552–1553)
  7. Anton Brus von Müglitz (1558–1563)
  8. Johann Caspar Neubeck (1574–1594)
  9. Kardinal Melchior Khlesl (1598–1630)
  10. Anton Wolfradt OSB (1631–1639)
  11. Philipp Friedrich Graf Breuner (1639–1669)
  12. Wilderich Freiherr von Walderdorff (1669–1680)
  13. Emerich Sinelli (1681–1685)
  14. Ernst Graf von Trautson (1685–1702)
  15. Franz Anton Graf von Harrach (1702–1705)
  16. Franz Ferdinand Freiherr von Rummel (1706–1716)
  17. Kardinal Sigismund Graf von Kollonitz (1716–1751)
  18. Kardinal Johann Joseph Graf von Trautson (1751–1757)
  19. Kardinal Christoph Anton Graf Migazzi (1757–1803)
  20. Sigismund Anton Graf von Hohenwart (1803–1820)
  21. Leopold Maximilian von Firmian (1822–1831)
  22. Vincenz Eduard Milde (1832–1853)
  23. Kardinal Joseph Othmar Ritter von Rauscher (1853–1875)
  24. Kardinal Johann Rudolf Kutschker (1876–1881)
  25. Kardinal Cölestin Joseph Ganglbauer OSB (1881–1889)
  26. Kardinal Anton Josef Gruscha (1890–1911)
  27. Kardinal Franz Xaver Nagl (1911–1913)
  28. Kardinal Friedrich Gustav Piffl CanReg. (1913–1932)
  29. Kardinal Theodor Innitzer (1932–1955)
  30. Kardinal Franz König (1956–1985)
  31. Kardinal Hans Hermann Groër OSB (1985–1995)
  32. Kardinal Christoph Schönborn OP (seit 1995- )

Die Erzdiözesen und Diözesen Österreichs

 

  • Salzburg (gegründet 739)
  • Gurk (1072)
  • Graz-Seckau (1218)
  • Wien (1469)

Kaiser Joseph II. gründete:

  • Linz (1784)
  • St. Pölten (1785)

Im 20. Jahrhundert wurden die folgenden Diözesen errichtet:

  • Eisenstadt (1960)
  • Innsbruck (1964)
  • Feldkirch (1968)
Ein Sonderfall ist die nicht territoriale Militärdiözese, die 1986 gegründet wurde. Ihre Kathedrale befindet sich in Wiener Neustadt. Einer Diözese gleichgestellt ist die Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Bregenz. Für die Katholiken der katholischen Ostkirchen besteht seit 2018 ein eigenes Ordinariat, das die Nachfolge des Ordinariats für die Katholiken des byzantinischen Ritus (1956) antrat. Sein Ordinarius ist Kardinal Christoph Schönborn.

Historische Bischofssitze in Österreich

Antike, mittlerweile untergegangene Diözesen auf dem Gebiet Österreichs sind:

  • Tiburnia (St. Peter in Holz, westlich von Spittal an der Drau)
  • Virunum (auf dem Zollfeld bei Maria Saal)
  • Lauriacum (Lorch in Oberösterreich)
  • Aguntum  (Dölsach bei Lienz/Osttirol)

Weitere historische Diözesen sind:

  • Wiener Neustadt
  • Lavant
  • Leoben

Große Teile Österreichs gehörten über viele Jahrhunderte:

  • zum Patriarchat von Aquileia,
  • zur Diözese Passau,
  • und zur Diözese Brixen. .

Wie viele Bischöfe gibt es in Österreich?

  • Diözesanbischöfe: 10
  • Emeritierte Bischöfe: 6
  • Weihbischöfe: 4
  • Emeritierte Weihbischöfe: 1
Ein weiterer Österreicher, Erwin Kräutler, ist emeritierter Bischof der apostolischen Prälatur Xingu in Brasilien.

Wo finde ich die aktuelle Übersicht über die katholische Hierarchie?

Die amtliche Gesamtübersicht über die Hierarchie der katholischen Kirche findet sich im einmal jährlich erscheinenden Annuario Pontificio. Darüber hinaus gibt es die täglich aktualisierte amerikanische Webseite catholic-hierarchy.org/.

 

Was ist eine Bischofskonferenz?

Die Österreichische Bischofskonferenz, gegründet 1849, zählt zu den ältesten Bischofskonferenzen weltweit. Sie ist der Zusammenschluss der Bischöfe aller österreichischen Diözesen und wurde mit Zustimmung des Apostolischen Stuhls eingerichtet.

 

Hauptaufgaben: Koordination kirchlicher Arbeit, Förderung pastoraler Ziele, Erlass verbindlicher Entscheidungen.

Struktur und Abläufe: Vollversammlung: Dreimal jährlich (Frühjahr, Sommer, Herbst), bei Bedarf auch außerordentlich. Verpflichtend für alle Mitglieder, Ausnahmen nur bei wichtigen Gründen wie Krankheit.

 

Vorsitzender: Leitet die Sitzungen, legt die Tagesordnung fest, vertritt die Konferenz und informiert die Öffentlichkeit über Ergebnisse.

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