Termine statt.
Termine statt.
Stefan Lobnig antwortet Pfarrgemeinderäten:
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Bekommen wir die Garantie bei sowohl im Pfarrverband bzw. Pfarre mit Teilgemeinden zumindest einmal im Monat eine Sonntagsmesse in der Pfarre mit einem Priester feiern zu können? |
| Ja, die Rahmenordnung Liturgie legt fest, dass in jeder Kirche einmal im Monat am Sonntag eine Eucharistiefeiert stattfinden muss. (Art. 9) |
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Wird uns zugesagt, dass sich die Diözese darum kümmert, dass in einem Rhythmus von zwei oder drei Jahren die Hochfeste mit einem Priester in unserer Pfarre garantiert gefeiert werden? |
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Nein, es liegt in der Verantwortung der Pfarre bzw. des Pfarrverbands und Berücksichtigung der Größe der Kirche, der Anzahl der Priester, und der räumlichen Streuung die beste Entscheidung zu treffen. Es ist allerdings kein Kriterium, dass es in einer Pfarre schon lange nicht mehr gefeiert wurde. |
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Wird uns in einer der beiden Varianten (Pfarre mit Teilgemeinden, Pfarrverband) garantiert, dass auszubildende Wortgottesdienstleiter, Kommunionspender etc. wöchentlich Gottesdienst feiern können. |
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In Pfarren mit Teilgemeinden liegt für die Sonntage die Entscheidung im Gemeindeausschuss mit Zustimmung des Pfarrgemeinderats. (Art. 15) in Pfarrverbänden im Pfarrgemeinderat. |
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Ist es garantiert, dass nicht in der Zukunft ein Pfarrmoderator darauf besteht, dass Messen und Wortgottesdienste nur mehr in der Hauptkirche des Pfarrverbandes / Pfarr mit Teilgemeinden gefeiert wird und die Wortgottesdienstleiter „außer Dienst“ stellt? |
| Dieses Konfliktpotential besteht unabhängig von einem Pfarrverband bzw. Pfarre mit Teilgemeinden und ist letztlich ein Fall für die PGR-Schiedsstelle, wenn sich Pfarrer und Pfarrgemeinderat nicht einigen können. Allerdings gibt es keine „Hauptkirche“, weder in der Pfarre mit Teilgemeinden noch im Pfarrverband. In jeden Fall kann jeder Priester drei Eucharistiefeiern am Sonntag vorstehen, dass ergibt zunächst bei 3 Priestern im Entwicklungsraum 9 Hl. Messen für 9 Kirchen. |
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Gibt es die Zusage, dass wir Feiern im Jahreskreis auch ohne Priester zelebrieren dürfen – z.b. Fronleichnamsumzug, Kreuzwege, Andachten in der Adventzeit (Ersatz der Roraten), etc. |
| Die Entscheidung liegt beim Pfarrgemeinderat bzw. Gemeindeausschuss. Grundsätzlich sind solche Feiern wünschenswert. Die Fronleichnamsprozession steht allerdings in einem engen Zusammenhang mit der Feier der Eucharistie, die in Art. 93 genauer beschrieben wird. |
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Zusammenarbeit mit Nachbarpfarren in Bezug auf Erstkommunion, Firmung, Emmausgang, etc. gibt es schon jetzt. Was sollten wir im Pfarrverband / Pfarre mit Teilgemeinden mehr Zusammenarbeiten können? |
| Sie können bereits heute ohne Pfarrverband und Pfarre mit Teilgemeinden maximal zusammenarbeiten. Der Pfarrverband bzw. die Pfarre mit Teilgemeinden ermöglicht ihnen die Aktivitäten besser miteinander abzustimmen, weil es zuständige Gremien gibt. Und es geht nicht nur darum, dass sich zwei Nachbarpfarren miteinander abstimmen, sondern alle Pfarren eines Entwicklungsraums und auch die Bescheid wissen, die nicht bei dieser konkreten Form zusammenarbeiten. |