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Innovationsfonds

Innovationsfonds der Erzdiözese Wien – Arbeitsweise und Kriterien, Kurzfassung (Stand 8.10.2025)

 

Ziele, Zielgruppen und finanzielle Mittel des Innovationsfonds der Erzdiözese Wien

  • Der Innovationsfonds der Erzdiözese Wien unterstützt Pfarren und andere kirchliche Orte (etwa diözesane Schulen, Anderssprachige Gemeinden, Krankenhäuser und Pflegeheime, Caritasprojekte...) im Gebiet der Erzdiözese Wien bei der Umsetzung innovativer, zukunftsfähiger Projekte, die auch für andere Orte in der Diözese und darüber hinaus Vorbildwirkung haben können.
  • Üblicherweise werden Kleinprojekte bis € 5000.- gefördert.
  • Mit der Zusage einer Förderung des Projektes verpflichten sich die Einreichenden, eine Dokumentation inklusive Fotos samt deren Nutzungsrechten zur Verfügung zu stellen und stimmen der Veröffentlichung in diözesanen Medien zu. Bei Fotos und Filmen sind die Projektverantwortlichen für die Einholung der Zustimmung der dargestellten Personen verantwortlich.
  • Als Projekte werden Formen der Zusammenarbeit und Begegnung mit Menschen im Umfeld von Pfarren und anderen kirchlichen Orten bezeichnet. Gefördert werden vor allem Investitionen, die der spezifischen Durchführung dieser Projekte dienen.

 Kriterien für die Unterstützung von Projekten durch den Innovationsfonds

 

Von folgenden verbindlichen Kriterien müssen mindestens drei erfüllt sein

Unterstützt werden Projekte, die von Pfarren oder anderen Kirchlichen Orten getragen sind:

  • neue, kreative Wege in der Pastoral beschreiten
  • der Mission dienen, das meint in der Spur des Evangeliums in die Gesellschaft hinein wirksam sind
  • in der Durchführung ökologisch nachhaltig sind
  • Modellcharakter für andere haben

 

Weitere Kriterien für Projekte, die möglichst erfüllt werden sollen

Vom Innovationsfonds geförderte Projekte sollen möglichst

  • die Vernetzung in den Entwicklungsräumen und zwischen unterschiedlichen Kirchlichen Orten unterstützen,
  • von Ehrenamtlichen getragen sein
  • bevorzugt Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein.

Gleiche und ähnliche Projekte desselben Antragsstellers können dann mehrmals gefördert werden, 

  • wenn sich Projekte über mehrere Jahre erstrecken, diese können im zweiten und dritten Jahr mit maximal € 3000.- gefördert werden.
  • wenn sie den Kriterien entsprechen und ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, können dieselben/ ähnliche Projekte auch mehrmals in Folge gefördert werden, die Entscheidung darüber erfolgt nachrangig zu den anderen Projekten. In diesem Fall ist ein neuer Aspekt als Weiterentwicklung des Projektes notwendig.
  • Es ist nicht Ziel des Innovationsfonds, einzelne Projekte auf Dauer zu fördern.  

 

Ausschlusskriterien für eine Förderung durch den Innovationsfond

In die Förderung durch den Innovationsfonds fallen nicht:  

  • Diözesane Dienststellen und diözesane Stiftungen werden nicht durch den Innovationsfonds unterstützt. 
  • Anträge, die unvollständig sind oder falsche Angaben beinhalten.
  • Refundierungen für Personalkosten von Hauptamtlichen oder finanzielle Abgeltungen für ProjektmitarbeiterInnen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Refundierungen von Kilometergeld, Aufenthaltskosten etc. sowie einzelne Honorare für externe Personen, die für die Umsetzung des Projektes unverzichtbar sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Jury.
  • Projekte, die überwiegend die Anschaffung technischer Hilfsmittel wie Lautsprecheranlagen, Beamer etc. finanzieren.
  • Einreichungen von Einzelpersonen, deren Projekt in keinem Zusammenhang zu einem kirchlichen Ort steht.

 

Vorgaben für die Projekteinreichung und Abrechnung

  • Es wird dringend eine rechtzeitige Einreichung empfohlen, da eine verbindliche Zusage erst in der Jurysitzung möglich ist. Bereits umgesetzte Projekte können im Ausnahmefall eingereicht werden, haben aber keinen automatischen Anspruch auf Förderung.
  • Projektanträge müssen spätestens bis zum Ende der jeweiligen Einreichfrist eingelangt sein, sonst werden sie automatisch für die folgende Vergabesitzung vorgesehen.
  • Alle Ausgaben müssen durch Originalbelege dokumentiert sein.
  • Refundierungen können nur auf offizielle Konten von Rechtspersonen erfolgen; wird diese Initiative im Einzelfall nicht von einer Rechtsperson getragen, soll dafür ein Konto eingerichtet werden, auf dem zumindest zwei Personen zeichnungsberechtigt sind und wo keine privaten Geldbewegungen stattfinden.
  • Die Pflicht für die Aufbewahrung von Belegen gilt für die Einreichenden, die selbst dafür Sorge zu tragen haben (7 Jahre, um sie bei einer allfälligen Prüfung vorzulegen).
  • Sollte es im Verlauf eines Projekts, bei dem eine Förderung bewilligt wurde, zu grundsätzlichen Änderungen des Projekts kommen, muss die fördernehmende Person frühestmöglich Kontakt mit dem Pastoralamt aufnehmen, um eine Förderung unter geänderten Voraussetzungen zu besprechen.

Arbeitsweise der Pastoralkonferenz in ihrer Funktion als Jury für den Innovationsfonds

 

Mitglieder der Jury

  • Die Mitglieder der Jury sind die Mitglieder der Pastoralkonferenz. 
  • Jedes Mitglied kann sich beim Treffen der Jury in Ausnahmefällen durch eine andere Person der jeweiligen Dienststelle vertreten lassen. Die Vertretung ist im Vorfeld der Leitung des Pastoralamts, die die Moderation der Sitzungen innehat, zu melden. 
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Nachbereitung  

  • Die Assistenz im Pastoralamt/ Leitung informiert die Antragstellenden über das Ergebnis der Jury mit den in der Jury vereinbarten Anmerkungen.
  • Für die beantragten Gelder müssen innerhalb von einem Jahr nach Bewilligung eine Übersicht über die angefallenen Kosten analog zur Antragstellung sowie Belege beigefügt werden.
  • Die Belege der Projekte müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der geplanten Projektlaufzeit abgerechnet und eingereicht werden.
  • Eine kurze Dokumentation der Projekte mit den wichtigsten zwei bis drei Learnings wird auf der Homepage veröffentlicht (in Planung). Diese Learnings sollen eine Selbstevaluation zur Zielerreichung beinhalten.

Einreichschluss ist jeweils am 15. Mai und 15. November.

Für Fragen und Informationen steht Frau Claudia List, 01 515 52-3363 zur Verfügung.

Formular für die Einreichung

Antragformular ausfüllen, unterschreiben und per Mail an innovationsfonds@edw.or.at oder per Post an: Innovationsfonds, c/o Pastoralamt, Stephansplatz 6/5/561, 1010 Wien senden.

Berichtsformular zum Download nach Abschluss des Projektes.

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1

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