Ab Sonntag, 7. Februar, sind die öffentlichen Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften an Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit der Regierung geeinigt.
Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahem wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmittel und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske.