Dienstag 7. April 2026

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Pfarre Wolkersdorf
Lebenslanger Bund als Zeichen der Liebe

Ehe

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament, das sich Mann und Frau gegenseitig spenden. Die Ehe ist Ausdruck für das Liebesverhältnis zwischen Gott und den Menschen. Bei der Trauung versprechen die Brautleute einander aus freiem Entschluss Liebe und Treue - ein  Leben lang.

Anmeldung & Formalitäten

Wenn Sie sich für eine Trauung in der katholischen Kirche entschieden haben, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an den Pfarrer jener Pfarre, die für den Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams zuständig ist. Wenn Sie in Wolkersdorf oder Riedenthal wohnen, ist dies das Pfarramt Wolkersdorf (02245/2364, pfarre.wolkersdorf@katholischekirche.at).
In dieser Pfarrkirche findet in der Regel auch die Trauung statt. Mit Zustimmung des zuständigen Pfarrers ist eine kirchliche Trauung jedoch auch in einer anderen Kirche möglich.


 

Anmeldung zur kirchlichen Trauung

Für die Anmeldung zur kirchlichen Trauung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Taufscheine beider Partner
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel und gegebenenfalls amtlicher Lichtbildausweis
  • Heiratsurkunde des Standesamts
    (oder Vormerkschein, falls die standesamtliche Trauung noch nicht stattgefunden hat)
  • Daten der Trauzeugen
  • Gespräch zur Aufnahme des Trauungsprotokolls
  • Nachweis über ein absolviertes Eheseminar

 

Das Trauungsprotokoll

Die katholische Trauung ist ein kirchlicher Rechtsakt. Daher sind vor einer gültigen Eheschließung bestimmte Formalitäten erforderlich.

In einem ausführlichen Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer werden unter anderem

  • die Freiheit zur Eheschließung,
  • der Wille zur sakramentalen Ehe
  • sowie der bewusste und freiwillige Konsens von Braut und Bräutigam

geklärt. Über dieses Gespräch wird ein Trauungsprotokoll geführt, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Erst dadurch wird die kirchliche Eheschließung erlaubt und rechtsgültig.


 

Weitere Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung

  • Mindestens eine der beiden Personen muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Keine der beiden Personen darf bereits eine nach katholischem Verständnis gültige Ehe geschlossen haben.