Grenzverletzendes Verhalten
Jeder Mensch hat um sich herum eine „gefühlte“ Grenze, die von ihm als schützend und notwendig empfunden wird. Diese Grenze ist individuell und variiert auch etwa im Laufe eines Tages oder je nach Umgebung. Eine Grenzverletzung passiert, wenn Personen mit ihren Worten, Gesten und ihrem Verhalten die persönliche Grenze von anderen überschreiten.
Grenzverletzungen können unabsichtlich geschehen.
Beispiele für Grenzverletzungen sind etwa:
- öffentliches Bloßstellen,
- Kinder und Jugendliche als „Schatzi“ oder „Süße“ oder ältere Personen als "Omi" oder "Opi" bezeichnen,
- einmalige Missachtung einer adäquaten körperlichen Distanz
Entscheidend für die Bewertung, ob eine Grenzverletzung passiert ist, ist das persönliche Erleben der Betroffenen. Wenn sich etwa jemand verletzt, gedemütigt oder abgewertet fühlt, wurde eine Grenze überschritten. Damit es zu keiner „Kultur der Grenzverletzungen“ kommt, die tatgeneigte Personen ausnützen können, um gezielt Übergriffe zu setzen, müssen Grenzverletzungen als solche wahrgenommen, angesprochen und korrigiert werden.
Übergriffiges Verhalten
ist bewusstes, absichtliches Verhalten und geschieht, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten nicht ändern und gezielt wiederholen.
Übergriffiges Verhalten ist kein Versehen und missachtet die abwehrenden Reaktionen der Betroffenen.
Als übergriffig bezeichnet man ein Verhalten auch schon beim ersten Mal, wenn es vom Ausmaß her mehr als eine Grenzverletzung zu beschreiben ist.
Übergriffige Personen relativieren und bagatellisieren ihr Verhalten, ebenso wenn Dritte ihr Verhalten ansprechen und kritisieren.
Beispiele für übergriffiges Verhalten sind etwa:
- Kinder bewusst zu ängstigen,
- häufige sexistische oder rassistische Bemerkungen oder
- gezielte Berührungen an der Brust und am Po, wie etwa auch ein scheinbar „freundschaftlicher“ Klaps auf den Po
- massive/wiederholte Missachtung des Rechts auf das eignee Bild durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder im Internet
- Drohungen, verbale Gewalt
Übergriffiges Verhalten erfordert Konsequenzen, wie etwa einen befristeten Ausschluss.
Bei übergriffigem Verhalten von Jugendlichen ist dieses anzusprechen, eine Grenze zu setzen und professionelle Hilfe bei Fachpersonen (Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen etc.) zu vermitteln
Straftaten
Kinder können die Zulässigkeit sexueller Handlungen mit Erwachsenen und älteren Jugendlichen und deren Folgen nicht einschätzen.
Sie können daher solchen Handlungen nicht zustimmen.
Jede sexuelle Handlung (mit oder ohne Körperkontakt) von Erwachsenen und Jugendlichen über dem 14. Lebensjahr mit, an oder vor Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, wird daher als sexuelle Gewalttat gesehen und ist strafbar.
Weiters sind u.a. Körperverletzung, Erpressung, Stalking sowie bestimmte Handlungen in sozialen Medien (z.B. Anfertigen und Besitz (Betrachten, Downloaden, Weitergabe von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial oder bildlich sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen) strafbar.