Der designierte Erzbischof in Ihren Pfarrmedien
Hier finden Sie u.a. Fotos, Texte, Banner und Links zur Website & den Social-Media-Kanälen von Josef Grünwidl.
Wir bekommen viele Pfarrblätter regelmäßig zugesandt – dafür einmal ein dickes Dankeschön! Sie helfen damit uns und anderen Pfarren, die sich Anregungen holen. Manche Pfarrzeitungen stöbern wir wenigstens auf der Pfarr-Website auf.
Da stoßen wir fast täglich auf ein gesetzwidriges Impressum (§24 Mediengesetz) und eine ebensolche Offenlegung (§25). Dabei ist es so einfach!
Das Impressum ist die Visitenkarte des Mediums, sie muss enthalten:
Mehr (z.B. Namen) dürfen Sie schreiben, Sie müssen aber nicht. Bezeichnungen wie „Verleger“ oder „Für den Inhalt verantwortlich“ sind veraltet und irrelevant.
Sie muss im Anschluss ans Impressum stehen und besteht aus:
Im Pfarrblatt können Sie auch auf die Pfarr-Website verweisen, wenn dort die Offenlegung steht.
Ein konkretes Muster für Impressum und Offenlegung finden Sie hier.