Mittwoch 22. Juli 2026
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Pfarrliche Gremien

Ordnung für pastorale Gremien der Pfarren, Geschäftsordnung und Ordnung für den Pfarrlichen Wirtschaftsrat

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Die Ordnungen gelten ab dem 1. März 2027. Hier geht es zur Wahlordnung

Die Pastoralen Vikariatsräte, der Priesterrat und die weiteren diözesanen Gremien haben die Änderungen beraten, die eine diözesane Arbeitsgruppe vorgeschlagen hat. Am 7. Juli hat Erzbischof Josef Grünwidl diese Ordnungen in Kraft gesetzt.

Vereinfachung und weniger Bürokratie

Die Regeln für Pfarrgemeinderat, Pfarrverbandsrat und Seelsorgeraumrat stehen jetzt in einem gemeinsamen Dokument. Der bisherige „Vermögensverwaltungsrat" heißt künftig „Pfarrlicher Wirtschaftsrat". Ab 1. März brauchen Pfarrgemeinderat und Wirtschaftsrat kein eigenes Siegel mehr – das Pfarrsiegel reicht.

 

Der Pfarrgemeinderat muss sich nur noch dreimal pro Jahr treffen, wählt nun alle Mitglieder des Pfarrlichen Wirtschaftsrats und wählt bei Ausscheiden eines Mitglieds einzelne Mitglieder nach – eine Ersatzliste gibt es nicht mehr. Der PGR wählt die bestellten Mitglieder und wird dabei nicht nur vom Pfarrer angehört. Sitzungen von Gemeindeausschüssen müssen nicht mehr öffentlich sein.

 

Der Pfarrer kann weitere Personen mit bestimmten Aufgaben beauftragen, um andere zu bevollmächtigen und sich zu entlasten. Steht dem Bischof kein Pfarrer zur Verfügung, kann er temporär jemanden mit der Leitung beauftragen. Die stellvertretende Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende kann selbstständig Sitzungen einberufen, und Leitungsteams können sich online abstimmen, ohne sich physisch treffen zu müssen. Vor der Konstituierung des Pfarrgemeinderats ist keine erste Zusammenkunft mehr verpflichtend, die Wahl mehrerer Personen wird vereinfacht, Enthaltungen zählen nicht mehr für das Stimmergebnis mit, und ein Protokoll gilt nach 8 Tagen automatisch als genehmigt.

 

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden von Pfarrgemeinderat und Pfarrlichem Wirtschaftsrat dürfen weder dieselbe Person sein noch miteinander verwandt sein. Befangenheit kann auch per Beschluss festgestellt werden. Bei Bauprojekten einer Pfarre ist eine Stellungnahme des Pfarrverbandsrats erst ab 10.000 Euro erforderlich. 

 

Synodalität, gemeinsam unterwegs sein

Die Tagesordnung sagt künftig klar, worum es bei jedem Punkt geht – ob zur Beschlussfassung, zur Beratung oder zum Brainstorming. Vorab eingeholte Meinungen müssen ernst genommen werden, auch wenn man am Ende anders entscheidet. Handelt ein Pfarrer gegen einen Beschluss, muss er seine Begründung schriftlich festhalten. Elemente des „Gesprächs im Geist" sollen je nach Situation eingebaut werden, etwa Momente der Stille oder kurze Rückmeldungen reihum.

 

Die Protokolle des Pfarrlichen Wirtschaftsrats gehen künftig direkt an das Pfarrleitungsteam, das laufend informiert wird – auch zwischen den Sitzungen. Das Pfarrleitungsteam ist die Informationsdrehscheibe der Pfarre und gibt die Informationen weiter, die für die entsprechenden Gremien von Bedeutung sind.

 

Zur Synodalität zählt auch über den Tellerrand der eigenen Pfarre vor Ort zu schauen und im Entwicklungsraum sich zu vernetzen, zusammenzuarbeiten und solidarisch zu sein. 

Synodalität bedeutet, mehr Menschen einzubeziehen – durch jährliche Versammlungen, ökumenische und interreligiöse Kontakte sowie Verbindungen zur Zivilgesellschaft. Eine wichtige Grundlage dafür ist offener Zugang zu Informationen: Die Mitglieder der Gremien sollen auf der Pfarr-Website veröffentlicht werden – als erster Schritt zu mehr Transparenz und Rechenschaft. 

 

Fragen zu den Ordnungen? 

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Das Projekt "Offene Kirchen" in der Erzdiözese Wien. 

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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