Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, in einer Pfarre der Erzdiözese Wien als Mitglied im Pfarrgemeinderat oder Gemeindeausschuss zu kandidieren.
Wer kann kandidieren?
"Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen." (Wahlordnung 2016, eine aktualisierte Fassung erscheint mit 1. Juli 2026)
Die hier vorgestellten Tätigkeitsprofile als Mitglied im Pfarrgemeinderat oder als Mitglied im Gemeindeausschuss gelten als Muster. Für das konkrete Tätigkeitsprofil fragen Sie bitte in der Pfarre nacht. Alle Tätigkeitsprofile sind vor dem Hintergrund der Ordnungen erstellt.