Montag 6. Juli 2026
Termine
Do.., 05. November 2026 18:30
Online: Personen gewinnen
Fr.., 06. November 2026 09:00
LEAD26 - Lead like Jesus
Mi.., 09. Dezember 2026 19:00
Online: Treffen für Wahlvorstände

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

wählen

Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium zur pastoralen Entwicklung der Pfarren im Sinne einer Kirche missionarischer Jüngerschaft, aus dem heraus weitere verantwortliche Gremien gebildet werden: Pfarrleitungsteam, Vermögensverwaltungsrat und je nach Strukturmodell Gemeindeausschüsse bzw. Pfarrverbandsräte. Gewählt wird österreichweit wieder am 7. März 2027.

 

Wo ist meine Pfarre? Wenn Sie wissen wollen, in welcher Pfarre sie wohnen, klicken Sie hier und tragen Ihre Adresse in die Suchmaske ein.

 

Was ist ein Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem die großen Entwicklungslinien der Pfarre besprochen und festgelegt werden. Er ist Ausdruck einer Kirche, in der Frauen und Männer gemeinsam unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die Aktivitäten der Pfarre  übernehmen.

Aus dem Pfarrgemeinderat bilden sich weitere Gremien der Pfarre, die sie zu einer funktionierenden Organisation beitragen: das Pfarrleitungsteam, der
Vermögensverwaltungsrat, die Rechnungsprüfer.
 

Warum soll ich wählen?

Als Mitglied der Kirche haben Sie das Recht und die Möglichkeit, durch Wahl die Mitglieder im Pfarrgemeinderat mitzubestimmen. Dadurch können Sie sich an der Entwicklung der Pfarre beteiligen und der Pfarre eine Richtung geben.

Gleichzeitig geben Sie und die Gemeinde dem Pfarrgemeinderat und seinen Entscheidungen Rückhalt und Bestätigung.
 

Wer kann wählen? 

Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen.
 

Wie kann ich wählen?

Sie suchen Ihre Pfarre, mit der Sie sich verbunden fühlen, am 7. März 2027 im Rahmen der dort veröffentlichten Wahlzeiten auf. Die Kandidatinnen und Kandidaten können Sie bereits im Vorfeld einsehen. Sind Sie am Wahltag verhindert, können Sie sich über alternative Wahlmöglichen (z.B. Briefwahl) in der Pfarre erkundigen. Kinder vor dem 16. Lebensjahr haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigte vereinbaren, wer das Stimmrecht ausübt.

Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pfarre oder an pfarrgemeinderat@edw.or.at.

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Das Projekt "Offene Kirchen" in der Erzdiözese Wien. 

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

E-Mail schreiben
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Darstellung: Standard - Mobil