Samstag 20. April 2024

Auszeichnungen

Wir bieten für verdiente Kirchenmusiker*innen die Möglichkeit von Anerkennungsdekreten an.


 

Anerkennungsdekrete des Erzbischofes gibt es für:

  • Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 30 Jahren
     
  • Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
    35 Jahren

 

Anerkennungsdekrete des Ordinariates gibt es für:

  • Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 20 Jahren
     
  • Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
    25 Jahren

 

Anerkennungsdekrete des Bereichs Kirchenmusik der EDW gibt es für:

  • Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 10 Jahren
     
  • Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
    15 Jahren

 

Alle Dekrete sind über den Bereich Kirchenmusik (kirchenmusik@edw.or.at) anzufordern.

Geben Sie bitte folgende Informationen an:

- Name der betreffenden Person

- Tätigkeit und Dauer

- gewünschtes Ausstellungsdatum

 

Weiters brauchen wir noch eine Lieferadresse und eine Fakturierungsadresse.

Kostenpunkt für ein Dekret: € 25,-.

 

Damit Sie Ihre Dekrete rechtzeitig erhalten, braucht es eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen, in Ferienzeiten ca. sechs Wochen.


 

 

Pastoralamt der ED. Wien Kirchenmusik
Stock im Eisen-Platz 3/IV
1010 Wien

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