Das Referat für Kirchenmusik der Erzdiözese Wien bietet für verdiente Kirchenmusiker die Möglichkeit von Anerkennungsdekreten an.
Anerkennungsdekrete des Erzbischofes gibt es für:
Organisten und Chorleiter ab einer Tätigkeitsdauer von 30 Jahren
Chorsänger und Musiker ab einer Tätigkeitsdauer von 35 Jahren
Anerkennungsdekrete des Ordinariates gibt es für:
Organisten und Chorleiter ab einer Tätigkeitsdauer von 20 Jahren
Chorsänger und Musiker ab einer Tätigkeitsdauer von 25 Jahren
Anerkennungsdekrete des Referates für Kirchenmusik gibt es für:
Organisten und Chorleiter ab einer Tätigkeitsdauer von 10 Jahren
Chorsänger und Musiker ab einer Tätigkeitsdauer von 15 Jahren
Alle Dekrete sind über das Referat für Kirchenmusik (kirchenmusik@edw.or.at) einzureichen.
Geben Sie bitte den Namen der betreffenden Person, die Tätigkeit und Dauer, sowie ein Datum welches Sie auf diesem Dekret haben wollen.
Weiters brauchen wir noch eine Lieferadresse und eine Fakturierungsadresse. Kostenpunkt für ein Dekret € 25,-.
Damit Sie Ihre Dekrete rechtzeitig erhalten, braucht es eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen. In Ferienzeiten ca. 6 Wochen.