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Obsorgeverfahren können lange dauern, nachdem neben dem Gericht auch die Kinder- und Jugendhilfe, externe Sachverständige, die Familiengerichtshilfe, Kinderbeistand oder Eltern- und Erziehungsberatung eine Rolle spielen. Bedekt man darüber hinaus die Postwege, die Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme (in der Regel binnen 14 Tagen), sowie den möglichen Instanzenzug, so ist auch ohne die Einberechnung von Feiertagen oder krankheitsbedingten Verschiebungen, Fristerstreckung durch Anwaltswechsel oder ähnlichem eine Verfahrensdauer von über einem Jahr nachvollziehbar.
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