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Grob gesagt kann man die elterliche Verantwortung / Obsorge als Säulenmodell darstellen:
a) Säule eins umfasst das gesamte Gebiet der „Pflege und Erziehung“ also grob gesagt dem Lebensalltag mit dem Kind. Hierunter fallen neben den vielen Versuchen, das Kind zum Aufstehen zu bewegen auch das Frühstück, die Agenden beim Elternsprechtag, allfälliges Wechseln der Windeln bis hin zur Sicherstellung der gesundheitlichen Umsorgung des Kindes und vieles mehr.
b) Säule zwei kann mit der rechtlichen Vertretung beschrieben werden, jede Unterschrift in Wahrnehmung der Interessen des Kindes (Anmeldung im Hort, Kindergarten oder #Schule etc.) oder auch die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden fällt unter diese Überschrift. Wichtig ist hier, dass nur der obsorgeverpflichtete (oder -berechtigte) Elternteil vor Gericht im Namen des Kindes tätig werden kann.
c) Säule drei steht stellvertretend für die Aufgabe der Eltern, allfälliges Vermögen der Kinder in deren Sinne sicher zu verwalten. Erbt also beispielsweise ein Kind von den Großeltern oder der oft zitierten „Erbtante“, so ist es die Aufgabe der Eltern (so sie obsorgeverpflichtet sind) dieses Vermögen unter Wahrung des Wertes anzulegen und für das Kind zu erhalten.
d) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann als weitere Säule oder als Ergebnis der „Pflege und Erziehung“ gesehen werden und umfasst das Recht und die Aufgabe der Erziehungsberechtigten, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht jenem Elternteil zu, bei dem das Kind den sogenannten hauptsächlichen Aufenthalts- bzw. Betreuungsort hat.
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